Die folgenreichste Entscheidung beim Hausbau fällt, bevor ein Plan gezeichnet ist: beim Grundstück. Flächenwidmung und Bebauungsplan legen fest, wie viel Baumasse auf die Fläche darf, wie hoch gebaut werden darf und welche Abstände zum Nachbarn gelten. Wer den Grundriss vor dem Kauf entwirft, plant unter Umständen ein Haus, das an dieser Adresse nie stehen wird.
Dazu kommt eine föderale Eigenheit: Bauen ist in Österreich Landessache, es gibt neun Bauordnungen, eine je Bundesland. Was im einen Land als Bauanzeige durchgeht, kann im nächsten eine förmliche Bewilligung verlangen. Vereinheitlicht sind nur die technischen Anforderungen, und zwar über die OIB-Richtlinien 1 bis 6, die alle Bundesländer für verbindlich erklärt haben: von der Standsicherheit über den Brandschutz bis zum Wärmeschutz.
Der Kostendruck hält an. Der Baupreisindex für den Wohnhaus- und Siedlungsbau lag im zweiten Quartal 2026 um 4,9 Prozent über dem Vorjahresquartal. Wer mit Zahlen aus einem zwei Jahre alten Angebot rechnet, rechnet falsch.
































