Was ein Generalunternehmer wirklich macht
Ein Generalunternehmer, meist als GU abgekürzt, übernimmt den Bau eines Hauses auf Basis einer bereits fertigen Planung. Er ist der einzige Vertragspartner des Bauherrn und koordiniert alle Gewerke von der Baugrube bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Einen Teil der Leistungen führt er typischerweise mit eigenen Leuten aus, meist den Rohbau. Spezialgewerke wie Elektro, Sanitär oder Heizung vergibt er an Subunternehmer.
In Österreich muss ein Unternehmen, das als Generalunternehmer auftritt, eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Baumeister oder Bauträger besitzen. Ohne diese Berechtigung darf es Bauleistungen weder anbieten noch vermitteln noch ausführen. Das sollten Bauherren vor der Vertragsunterzeichnung prüfen.
Der GU haftet für die Gesamtleistung. Das ist der entscheidende Punkt. Wenn im Bad der Fliesenspiegel reisst, weil darunter der Estrich nicht richtig getrocknet ist, diskutiert der Bauherr nicht mit Fliesenleger und Estrichleger über die Schuldfrage. Er wendet sich an seinen Vertragspartner, den GU. Dieser muss den Mangel beheben und hält sich dann intern am Subunternehmer schadlos.
Was Einzelvergabe bedeutet und warum sie anspruchsvoll ist
Bei der Einzelvergabe vergibt der Bauherr jedes Gewerk separat. Für Baumeisterarbeiten, Dachdeckung, Spenglerei, Fenster, Estrich, Installationen, Elektro, Verputz, Fliesen, Malerarbeiten und Aussenanlagen werden eigene Angebote eingeholt, eigene Verträge abgeschlossen, eigene Rechnungen geprüft. Ein Einfamilienhaus kommt damit schnell auf zwölf bis fünfzehn separate Vertragspartner.
Der Bauherr oder eine von ihm beauftragte Person wird damit zum Bauleiter. Er schreibt aus, holt Vergleichsangebote ein, verhandelt, stimmt Termine ab, koordiniert die Übergaben zwischen den Gewerken, prüft Rechnungen, dokumentiert Mängel und kümmert sich um die Abnahmen. Das ist eine Aufgabe, die man nicht unterschätzen sollte. Erfahrungsberichte sprechen von rund zwei bis drei Stunden Koordinationsaufwand pro Tag in heissen Bauphasen.
Wer das nicht selbst leisten kann oder will, beauftragt meist einen Architekten mit der örtlichen Bauaufsicht. Das ist in Österreich der klassische Weg. Der Architekt plant, schreibt aus, vergibt im Namen des Bauherrn und überwacht die Ausführung. Die Haftungsstruktur bleibt aber anders als beim GU: Der Architekt haftet für Planung und Bauaufsicht, die ausführenden Firmen haften jeweils für ihr eigenes Gewerk.

Die dritte Option: Generalübernehmer und Totalunternehmer
Zwischen reiner Einzelvergabe und klassischem GU liegen noch zwei weitere Modelle, die in der Praxis häufig verwechselt werden. Der Generalübernehmer (GÜ) funktioniert wie ein GU, führt aber keine einzige Bauleistung selbst aus. Er vergibt alles an Subunternehmer und verdient am Organisationsaufschlag. Rechtlich ist seine Position mit der des GU vergleichbar, wirtschaftlich ist er stärker von einer intakten Subunternehmerkette abhängig.
Der Totalunternehmer (TU) geht einen Schritt weiter. Er liefert nicht nur die Ausführung, sondern auch die Planung aus einer Hand. Bauherren, die keinen eigenen Architekten beauftragen wollen, greifen oft zu diesem Modell, das auch die meisten Fertighausanbieter anbieten. Die Kanzlei-Übersicht auf anwaltfinden.at zeigt, dass der Generalübernehmer die volle Haftung für Mängel trägt, auch wenn ein Subunternehmer den Fehler verursacht hat. Gewährleistungsansprüche richten sich ausschliesslich gegen den GÜ.
Wer sich zwischen einem festen Haustyp vom Anbieter und einem individuell geplanten Entwurf entscheidet, findet die praktischen Unterschiede im Beitrag Architekt oder Fertighausanbieter - Vor- und Nachteile.
Kosten im direkten Vergleich
Der GU-Aufschlag liegt je nach Marktlage und Region zwischen 10 und 15 Prozent der reinen Bauleistung. Branchenübliche Analysen aus dem DACH-Raum bezeichnen Werte von 12 bis 15 Prozent als typisch. Bei einem Hausbau mit 400.000 Euro reinen Gewerkekosten sind das zwischen 40.000 und 60.000 Euro, die der GU für Koordination, Risikoübernahme und Gewinnspanne berechnet.
Die Einzelvergabe ist nicht automatisch um diesen Prozentsatz günstiger. Wer ohne Vergleichsangebote und ohne Verhandlungskompetenz arbeitet, zahlt bei einzelnen Gewerken schnell Listenpreise und verliert damit den rechnerischen Vorteil. Erfahrene Bauherren mit systematischem Ausschreibungsverfahren berichten über Einsparungen gegenüber GU-Angeboten, in einer branchenweit zitierten Auswertung von rund 12,7 Prozent bei acht parallel ausgeschriebenen Gewerken.
Zu den reinen Gewerkekosten kommt bei der Einzelvergabe der Aufwand für Bauaufsicht. Ein Architekt rechnet für die örtliche Bauaufsicht in Österreich nach der HOA-Leistungsbildverordnung üblicherweise rund drei bis fünf Prozent der anrechenbaren Baukosten ab. Damit verkürzt sich der Kostenvorteil gegenüber dem GU deutlich. Die ehrliche Rechnung lautet: Einzelvergabe mit professioneller Bauaufsicht liegt oft nur noch fünf bis acht Prozent unter dem GU-Preis. Dafür gibt es mehr Kontrolle.
Festpreis versus Festpreiselement
Der GU-Vertrag wird in der Regel als Pauschalpreisvertrag abgeschlossen. Der vereinbarte Preis steht. Kostensteigerungen beim Material oder bei den Löhnen trägt der Unternehmer, solange sich die Leistungsbeschreibung nicht ändert. Das ist für Bauherren mit fixem Kreditrahmen ein starkes Argument. Wer eine Finanzierungszusage der Bank über 500.000 Euro hat, weiss beim GU-Vertrag, dass das Haus diese Summe nicht überschreitet, solange er keine Sonderwünsche nachträglich einbringt.
Bei der Einzelvergabe gibt es zwar auch Pauschalpreise, aber nur pro Gewerk. Zwischen den Gewerken entstehen Schnittstellen, deren Kosten niemand vertraglich garantiert hat. Braucht der Elektriker mehr Schlitze als geplant, weil die Rohbaumasse abweichen, fällt der Mehraufwand auf den Bauherrn zurück. In Summe führen diese Schnittstellen oft zu Kostenüberschreitungen von fünf bis zehn Prozent gegenüber der ursprünglichen Kalkulation.
Realistisch ist: Der GU-Preis ist teurer, aber sicherer. Der Einzelvergabe-Preis ist günstiger, aber volatiler. Welche der beiden Rechnungen am Ende stimmt, hängt von der Erfahrung des Bauherrn und von der Qualität der Ausschreibung ab.
Bauzeit - was Bauherren wirklich erwartet
Ein Einfamilienhaus in Standardausführung baut ein eingespielter Generalunternehmer in acht bis zwölf Monaten ab Spatenstich. Bei der Einzelvergabe ohne erfahrene Bauleitung dauert der gleiche Bau oft zwölf bis fünfzehn Monate, manchmal länger. Der Grund ist nicht mangelnde Qualität der Handwerker, sondern die Reibung an den Schnittstellen. Wenn der Fliesenleger kommt und der Estrich noch nicht fertig ist, verschiebt sich der Termin. Wenn der Elektriker in der Baumeisterphase nicht rechtzeitig einzieht, entsteht später Stemmarbeit.
Die Verkürzung beim GU resultiert aus zwei Faktoren. Erstens arbeitet der GU mit bekannten Subunternehmern zusammen, die gewohnt sind, in einer festen Abfolge ineinanderzugreifen. Zweitens trägt der GU bei verbindlichen Fertigstellungsterminen selbst das Pönale-Risiko. Ihm liegt am schnellen Bauablauf. Seit einer Novelle des österreichischen Bauträgervertragsgesetzes sind verbindliche Fertigstellungstermine in entsprechenden Verträgen ohnehin Pflicht.
Bei der Einzelvergabe lohnt es sich, die Termine pönalisiert zu vereinbaren. Das heisst: Pro Tag Verzug wird eine Vertragsstrafe fällig. In der Praxis scheuen viele Handwerker solche Klauseln, und Bauherren geben sie auf, um überhaupt jemanden zu bekommen. Wer die Einzelvergabe wählt, sollte einen realistischen Puffer von mindestens zwei Monaten einplanen.

Haftung - der zentrale Unterschied
Die Haftungsstruktur ist der wichtigste sachliche Unterschied zwischen den Modellen. Beim GU gibt es einen Ansprechpartner für alle Mängel. Die Gewährleistungsfrist beträgt in Österreich für unbewegliche Bauleistungen drei Jahre ab Übernahme nach ABGB, bei vereinbarter ÖNORM B 2110 ebenfalls drei Jahre. Für die ersten sechs Monate nach Übergabe kehrt die ÖNORM die Beweislast um: Der Unternehmer muss beweisen, dass der Mangel nicht von ihm stammt.
Bei der Einzelvergabe haftet jeder Unternehmer nur für sein eigenes Gewerk. Das klingt logisch, führt in der Praxis aber zu klassischen Zuordnungsproblemen. Wenn der Parkettboden sich hebt, kann das am Estrich liegen, an der Feuchtigkeit im Keller oder am Parkettleger selbst. Drei Unternehmen, drei Abwehrfronten, oft drei Sachverständigen-Gutachten. Im schlimmsten Fall bleibt der Bauherr auf den Kosten sitzen, weil sich die Verantwortung nicht eindeutig zuordnen lässt.
Eine wichtige Absicherung sind Deckungs- und Haftrücklass. Der Deckungsrücklass, laut einer Analyse der Kanzlei Singer Fössl, beträgt üblich fünf bis sieben Prozent der Abschlagsrechnungen und sichert Abrechnungsungenauigkeiten. Der Haftrücklass liegt laut dem Ratgeber auf infina.at bei drei bis fünf Prozent der Gesamtsumme und wird bis zum Ende der Gewährleistungsfrist einbehalten. Beide sind in der ÖNORM B 2110 geregelt und sollten im Vertrag klar vereinbart sein.
Das Insolvenzrisiko beim Generalunternehmer
Was Bauherren beim GU-Modell oft unterschätzen: Wenn der Generalunternehmer während der Bauphase insolvent wird, steht die Baustelle still. Subunternehmer legen die Arbeit nieder, weil sie offene Rechnungen haben. Das Material wird nicht mehr geliefert, weil der Zulieferer seine Forderungen bedroht sieht. Und das bereits überwiesene Geld für noch nicht erbrachte Leistungen ist Teil der Insolvenzmasse und damit praktisch verloren.
Gegen dieses Risiko gibt es zwei Instrumente. Erstens die Vertragserfüllungsbürgschaft: Der GU hinterlegt eine Bankbürgschaft, meist in Höhe von fünf bis zehn Prozent der Bausumme. Daraus kann der Bauherr im Insolvenzfall die Mehrkosten bei Beauftragung einer Ersatzfirma decken. Zweitens eine strikte Zahlungsplan-Disziplin: Niemals mehr Geld überweisen, als tatsächlich verbaut ist. Die Daumenregel lautet: Der aktuelle Zahlungsstand darf den Baufortschritt nicht übersteigen.
Bei der Einzelvergabe ist das Insolvenzrisiko breiter verteilt. Fällt ein Fliesenleger aus, wird ein anderer beauftragt. Die übrigen Gewerke laufen weiter. Der finanzielle Schaden ist auf die Teilsumme des einen Gewerks begrenzt. Paradoxerweise ist das Einzelvergabe-Modell in diesem Punkt robuster, weil es kein zentrales Ausfallrisiko gibt.
Qualitätskontrolle - wer schaut den Handwerkern über die Schulter
Beim GU hat der Bauherr kein direktes Weisungsrecht gegenüber den Subunternehmern. Fällt ihm auf, dass der Maurer eine Wand schief zieht, spricht er mit dem Polier oder Bauleiter des GU. Dieser entscheidet, ob nachgebessert wird. Das kann funktionieren, solange der GU seinen Qualitätsanspruch teilt. Es kann aber auch frustrieren, wenn der GU zwischen Termindruck und Qualität andere Prioritäten setzt.
Viele Bauherren mit GU-Vertrag beauftragen deshalb trotzdem einen unabhängigen Baubegleiter. Dessen Aufgabe ist nicht die Bauaufsicht im juristischen Sinn, sondern die Interessenvertretung des Bauherrn bei Baustellenbesuchen, Teilabnahmen und Mängelprotokollen. Die Kosten liegen je nach Umfang bei 2.000 bis 6.000 Euro für ein Einfamilienhaus und sind aus Sicht vieler Baugutachter gut investiertes Geld.
Bei der Einzelvergabe mit Architekt übernimmt dieser die Qualitätskontrolle als Teil der Bauaufsicht. Er prüft, ob die Ausführung den Plänen entspricht, nimmt Teilleistungen ab und dokumentiert Mängel. Diese Doppelrolle aus Planer und Prüfer ist bei der Einzelvergabe der Normalfall. Beim GU ist sie dagegen untypisch, weil der GU beides selbst abdeckt und einen externen Prüfer nicht im Auftrag hat.
Wann die Einzelvergabe wirtschaftlich Sinn ergibt
Die Einzelvergabe lohnt sich unter zwei Bedingungen. Entweder bringt der Bauherr eigene Erfahrung und Zeit mit, oder er beauftragt einen erfahrenen Bauleiter. Beides sind keine kleinen Voraussetzungen. Wer beruflich voll eingebunden ist und auf der Baustelle nur abends und am Wochenende verfügbar wäre, kann die laufende Koordination nicht leisten. Handwerker entscheiden ihre Termine nach Verfügbarkeit, nicht nach Bauherrenkalender.
Eine Zielgruppe für die Einzelvergabe sind Menschen aus dem Baugewerbe selbst: Handwerker, Baumeister, Techniker, die eigene Firmen kennen, Ausschreibungen lesen können und ein Netzwerk haben, auf das sie zurückgreifen. Eine zweite Gruppe sind Bauherren, die sich für den Prozess begeistern und Zeit in eine echte Lernkurve investieren. Das Ergebnis kann günstiger und individueller werden, ist aber mit hohem persönlichen Einsatz verbunden.
Wer unsicher ist, ob er die Einzelvergabe stemmen kann, sollte eine ehrliche Selbstprüfung machen: Verstehe ich Pläne? Kann ich ein Leistungsverzeichnis lesen? Habe ich Zeit für vierzehntägliche Baubesprechungen? Wenn eine dieser Fragen mit Nein beantwortet wird, ist der GU die sinnvollere Wahl - selbst wenn er mehr kostet.
Wann der Generalunternehmer die bessere Wahl ist
Für berufstätige Bauherren ohne Baufachwissen ist der GU meist die ruhigere Option. Er nimmt Entscheidungen ab, bündelt Verantwortung und liefert einen kalkulierbaren Preis. Der Aufschlag von 10 bis 15 Prozent ist aus dieser Sicht kein Aufpreis, sondern eine Dienstleistungsgebühr für Projektmanagement, das der Bauherr selbst nicht leisten will oder kann.
Zweitens eignet sich der GU bei Zeitdruck. Wer zu einem fixen Termin einziehen muss, weil die aktuelle Wohnung gekündigt ist oder weil ein Kind in einen bestimmten Sprengel kommen soll, braucht eine harte Deadline. Diese bekommt er beim GU leichter durchgesetzt als bei zwölf einzeln verhandelten Handwerkerverträgen.
Drittens ist der GU für Bauherren ohne nahes Umfeld im Baugewerbe oft der realistischere Weg. Ohne Empfehlungen aus dem eigenen Netzwerk ist die Auswahl von Subunternehmern Glückssache. Der GU bringt seine eingespielten Partner mit und hat selbst ein Interesse an der Qualität, weil er für sie haftet.
Verträge - worauf Sie unbedingt achten müssen
Ein GU-Vertrag sollte diese Punkte enthalten: eine lückenlose Baubeschreibung mit Mengen und Qualitäten, einen verbindlichen Festpreis mit klarer Abgrenzung der Zusatzleistungen, einen pönalisierten Fertigstellungstermin, einen Zahlungsplan nach Baufortschritt, Vertragserfüllungs- und Haftrücklass-Regelung, Vereinbarung der ÖNORM B 2110 als Vertragsgrundlage sowie eine klare Regelung für Änderungswünsche während der Bauphase.
Die häufigsten Vertragsfallen: Leistungsbeschreibungen mit Formulierungen wie "ortsüblich" oder "in guter handwerklicher Qualität" ohne konkrete Spezifikationen, Zahlungspläne, die den Baufortschritt vorwegnehmen und damit das Insolvenzrisiko erhöhen, fehlende Regelung für Materialpreissteigerungen bei langer Bauzeit und unklare Bestimmungen zur Endabnahme. Eine detaillierte Einführung in die typischen Vertragsklauseln und ihre Fallstricke finden Sie im Beitrag Bauverträge richtig verstehen.
Bei der Einzelvergabe werden die gleichen Punkte pro Gewerk geregelt. Das klingt nach zwölf Mal mehr Arbeit und ist es auch. Professionelle Ausschreibungsvorlagen, wie sie Kammer der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker oder grössere Architekturbüros verwenden, reduzieren diesen Aufwand, ersetzen aber nicht die juristische Prüfung der endgültigen Vertragstexte.
ÖNORM B 2110 - warum sie für beide Modelle wichtig ist
Die ÖNORM B 2110 ist kein Gesetz, sondern eine standardisierte Vertragsgrundlage für Bauleistungen in Österreich. Sie gilt nur, wenn beide Vertragspartner sie schriftlich vereinbaren. In der Praxis wird sie fast immer bei professionellen Bauverträgen zugrunde gelegt. Sie regelt Gewährleistungsfristen, Beweislast, Zahlungsfristen, Rücklässe und viele weitere Details, die im reinen ABGB offenbleiben würden.
Laut einer aktuellen Darstellung der Kanzlei Brandauer Rechtsanwälte beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke drei Jahre ab Übernahme, bei arglistigem Verschweigen versteckter Mängel sogar 30 Jahre. Zahlungsfristen sind auf 30 Tage für laufende Rechnungen und 90 Tage für Schlussrechnungen festgesetzt. Die ersten sechs Monate nach Übernahme kehrt die ÖNORM die Beweislast um.
Wer die ÖNORM nicht im Vertrag vereinbart, fällt auf das ABGB zurück. Dort sind viele Details weniger vorteilhaft für den Bauherrn geregelt. Insbesondere die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten entfällt. Die Empfehlung lautet daher: ÖNORM B 2110 immer im Vertragstext als Grundlage vereinbaren, sowohl beim GU als auch bei jedem einzelnen Gewerkevertrag.
Die Hybridlösung - das Beste aus beiden Welten
In der Praxis wählen viele Bauherren weder das eine noch das andere Reinform-Modell. Sie kombinieren. Typisch ist: Der Rohbau inklusive Dach und Fenster wird als Paket an einen Baumeister vergeben, der als GU für diesen Teil fungiert. Der Innenausbau - also Installationen, Elektro, Verputz, Estrich, Böden, Malerarbeiten - wird einzeln vergeben.
Dieser Weg hat zwei Vorteile. Erstens liegt der komplexe und witterungsabhängige Rohbau in einer Hand, was Schnittstellenprobleme reduziert. Zweitens behält der Bauherr beim Innenausbau die Freiheit, bei Ausstattung und Material selbst zu entscheiden. Der rechnerische Mittelweg liegt bei Aufschlägen von fünf bis acht Prozent und verbindet Sicherheit mit Gestaltungsspielraum.
Die Hybridlösung funktioniert nur, wenn ein kompetenter Architekt oder Baumeister die Gesamtkoordination übernimmt. Ohne diese Schnittstellenarbeit schlägt der Rohbau-GU bei jeder Abweichung im Innenausbau seine Hände über dem Kopf zusammen, weil ihm die Bauherr-Entscheidungen in die Planungslogik greifen.
Worauf bei der Auswahl des Generalunternehmers zu achten ist
Der wichtigste Punkt ist die finanzielle Stabilität des Unternehmens. Eine Auskunft aus dem KSV1870 oder eine Firmenbuchauskunft kostet wenige Euro und zeigt, ob das Unternehmen Liquiditätsprobleme hat, ob Pfändungen vorliegen oder ob es erst kürzlich gegründet wurde. Firmen, die weniger als drei Jahre am Markt sind, sind für grosse Bauprojekte ein höheres Risiko.
Der zweite Prüfpunkt sind Referenzen. Seriöse GU können mindestens fünf bis zehn fertige Projekte vorweisen, idealerweise aus der Region. Ein Anruf bei früheren Bauherren zeigt, wie der Unternehmer während der Bauphase kommuniziert hat und wie er mit Mängeln umgegangen ist. Besonders aussagekräftig sind Aussagen zu Terminen, Nachträgen und Endabnahme.
Der dritte Punkt ist die Transparenz beim Vertragsentwurf. Unternehmen, die auf verbindlichen Festpreisen, klaren Terminpönalen und einer Vertragserfüllungsbürgschaft zögerlich reagieren, sind ein Warnsignal. Professionelle GU haben diese Instrumente standardmässig im Angebot. Wer erklärt, "das brauchen wir nicht", stellt sich selbst ein schlechtes Zeugnis aus.
Worauf bei der Einzelvergabe zu achten ist
Bei der Einzelvergabe steht und fällt alles mit der Qualität der Leistungsverzeichnisse. Ein schlecht ausgeschriebenes Gewerk liefert schlechte Angebote und endet in zähen Nachtragsverhandlungen. Wer hier nicht aus dem Bauwesen kommt, sollte einen Architekten oder einen spezialisierten Bautechniker für die Ausschreibung beauftragen. Die Investition rechnet sich regelmässig, weil sie Mehrkosten während der Ausführung verhindert.
Zweiter Punkt: Terminkoordination. Die Gewerke müssen in der richtigen Reihenfolge und zur richtigen Zeit auf der Baustelle sein. Ein professioneller Terminplan mit Pufferzeiten, idealerweise als Balkendiagramm, ist Pflicht. Verzögerungen bei einem Gewerk haben Dominoeffekte auf alle nachfolgenden. Wer das unterschätzt, baut mit langen Leerständen und verärgerten Handwerkern.
Dritter Punkt: Dokumentation. Bei der Einzelvergabe sammelt der Bauherr im Durchschnitt mehr als 200 Einzeldokumente - Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Abschlagsrechnungen, Bautagebücher, Mängelprotokolle, Übergabeprotokolle, Schlussrechnungen. Ohne saubere Ablage von Anfang an ist das Chaos programmiert. Ein digitales Bautagebuch oder eine einfache Cloud-Struktur sind hier hilfreicher als jeder Aktenordner.
Häufige Fragen zu Generalunternehmer und Einzelvergabe
Wie hoch ist der typische Aufschlag eines Generalunternehmers?
Der GU-Aufschlag liegt in Österreich typischerweise bei 10 bis 15 Prozent der reinen Bauleistung. Er deckt Koordination, Risikoübernahme und Gewinnmarge. Bei einem Bauvolumen von 400.000 Euro sind das zwischen 40.000 und 60.000 Euro. Der Aufschlag ist kein versteckter Aufpreis, sondern ein klar kalkulierter Projektmanagement-Preis.
Wie lange dauert die Gewährleistung nach dem Hausbau in Österreich?
Für unbewegliche Bauleistungen gilt in Österreich nach ABGB eine dreijährige Gewährleistungsfrist ab Übernahme. Auch die ÖNORM B 2110 sieht drei Jahre vor und kehrt in den ersten sechs Monaten die Beweislast zugunsten des Bauherrn um. Bei bewusst verschwiegenen Mängeln kann die Frist bis zu 30 Jahre betragen.
Was passiert bei Insolvenz des Generalunternehmers?
Bei einer Insolvenz während der Bauphase steht die Baustelle still, weil Subunternehmer und Lieferanten offene Forderungen geltend machen. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen sind Teil der Insolvenzmasse. Zur Absicherung dient eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 bis 10 Prozent der Bausumme. Zusätzlich sollte der Zahlungsplan streng dem Baufortschritt folgen, nie darüber hinaus.
Welche Bauzeit ist bei den beiden Modellen realistisch?
Ein Einfamilienhaus in Standardausführung baut ein erfahrener GU in acht bis zwölf Monaten. Bei der Einzelvergabe dauert der gleiche Bau oft zwölf bis fünfzehn Monate, weil an den Schnittstellen zwischen den Gewerken Zeit verloren geht. Wer die Einzelvergabe wählt, sollte einen Zeitpuffer von mindestens zwei Monaten einplanen.
Wie unterscheiden sich Deckungsrücklass und Haftrücklass?
Der Deckungsrücklass wird bei Abschlagszahlungen einbehalten, typischerweise 5 bis 7 Prozent, und sichert Abrechnungsungenauigkeiten ab. Der Haftrücklass wird von der Gesamtsumme abgezogen, meist 3 bis 5 Prozent, und bleibt bis zum Ende der Gewährleistungsfrist einbehalten. Er dient als Sicherheit für etwaige Baumängel. Beide sind in der ÖNORM B 2110 geregelt.
Braucht jeder Generalunternehmer in Österreich eine Gewerbeberechtigung?
Ja. In Österreich muss ein Generalunternehmer mindestens eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Baumeister oder Bauträger besitzen. Ohne diese Berechtigung darf er Bauleistungen weder anbieten noch vermitteln noch ausführen. Bauherren sollten die Berechtigung vor Vertragsabschluss per GISA-Abfrage prüfen.
Für wen eignet sich die Einzelvergabe wirklich?
Die Einzelvergabe eignet sich für Bauherren mit Bauerfahrung, Zeit und einem belastbaren Netzwerk aus Handwerkern. Ohne diese Voraussetzungen scheitert das Modell an Koordinationsaufwand und Qualitätskontrolle. Wer nicht aus der Branche kommt, aber trotzdem Einzelvergabe will, sollte einen Architekten mit örtlicher Bauaufsicht beauftragen. Die Honorarkosten liegen bei rund drei bis fünf Prozent der anrechenbaren Baukosten.
