Wer 2026 ein Einfamilienhaus baut oder saniert, muss umdenken: Die großen Bundestöpfe sind zu. Der Kesseltausch der Sanierungsoffensive wurde am 10. Juli 2026 geschlossen, weil das Jahresbudget von 360 Millionen Euro ausgeschöpft war. Der Sanierungsbonus für thermische Sanierung nimmt bereits seit 2. Februar 2026 keine neuen Anträge mehr an. Der Handwerkerbonus ist seit Februar Geschichte, und die Gebührenbefreiung beim Grundbuch endete am 30. Juni 2026.
Was bleibt, ist die Wohnbauförderung der neun Bundesländer - und dort entscheidet sich mehr Geld als je über die Bundesprogramme. Ein Landesdarlehen mit 0,9 Prozent Fixzins über 30 Jahre ist bei einer Bausumme von 300.000 Euro über die Laufzeit mehr wert als jeder Einmalzuschuss, den der Bund je gezahlt hat.
Was der Bund 2026 fördert - und was nicht mehr
Die Bundesebene hat sich innerhalb eines halben Jahres von der wichtigsten Quelle zur Randnotiz entwickelt. Der Reihe nach:
| Programm | Status | Seit wann |
|---|---|---|
| Sanierungsbonus (thermische Sanierung) | keine neuen Anträge | 2. Februar 2026 |
| Kesseltausch (Heizungstausch) | geschlossen, Budget ausgeschöpft | 10. Juli 2026 |
| Handwerkerbonus | beendet, keine Neuauflage zugesagt | 28. Februar 2026 |
| Gebührenbefreiung Grundbuch und Pfandrecht | ausgelaufen | 30. Juni 2026 |
| EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik | offen | laufend |
Wichtig für alle, die bereits im Verfahren stecken: Fristgerecht eingebrachte Registrierungen und Anträge der Sanierungsoffensive sind von der Schließung nicht betroffen und werden regulär abgewickelt. Für diese bestehenden Fälle nennt das Bundesministerium den 31. Dezember 2026 als letzten Termin für die Antragsabgabe. Die Gesamtförderung war mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten gedeckelt. Details zum Ablauf stehen bei oesterreich.gv.at.
Beim Handwerkerbonus endete die Einreichfrist für die Förderperiode 2025 am 28. Februar 2026, Nachreichungen waren bis 30. April 2026 möglich. Gefördert wurden 20 Prozent der förderbaren Netto-Kosten, maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Eine Neuauflage hat das Wirtschaftsministerium nicht zugesagt. Was stattdessen bleibt, steht im Beitrag zum Ende des Handwerkerbonus.
Die Befreiung von Grundbuch-Eintragungsgebühr und Pfandrechtseintragungsgebühr galt für Eintragungsgesuche zwischen 1. Juli 2024 und 30. Juni 2026. Sie war als Freibetrag bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro ausgestaltet und brachte bis zu rund 11.500 Euro pro Vertragspartei. Für Käufe ab Juli 2026 fallen die 1,1 Prozent für die Eigentumseintragung und 1,2 Prozent für das Pfandrecht wieder regulär an. Die Rechtsgrundlage dazu erklärt das Justizministerium.
Photovoltaik: das einzige große Bundesprogramm, das offen ist
Der EAG-Investitionszuschuss fördert die Neuerrichtung und Erweiterung von PV-Anlagen sowie Stromspeicher. Für private Anlagen bis 10 kWp beträgt der Satz 150 Euro pro kWp und sinkt stufenweise auf 120 Euro pro kWp bei Anlagen über 100 kWp. Stromspeicher werden mit 150 Euro pro kWh gefördert. Seit 23. Juni 2025 kommt ein "Made in Europe"-Bonus dazu: je 10 Prozent Zuschlag für europäische Module, Wechselrichter und Speicher, in Summe bis zu 30 Prozent auf den gewährten Fördersatz.
Eine Änderung, die viele übersehen: Der Umsatzsteuer-Nullsatz für PV-Anlagen bis 35 kWp ist am 31. März 2025 ausgelaufen. Seither gilt wieder der reguläre Satz von 20 Prozent. Anlagen, die von der Umsatzsteuerbefreiung profitiert haben, sind vom Investitionszuschuss ausgeschlossen - beides zugleich gibt es nicht. Abgewickelt wird über die EAG-Abwicklungsstelle, die Konditionen für 2026 fasst die Wirtschaftskammer zusammen.
Wohnbauförderung: neun Länder, neun Systeme
Wohnbauförderung ist Landessache. Dasselbe Haus bekommt in Eisenstadt anderes Geld als in Innsbruck, und die Systeme sind nicht vergleichbar: Manche Länder geben ein zinsgünstiges Landesdarlehen, andere einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, wieder andere Annuitätenzuschüsse zum Bankkredit. Vier Größen entscheiden fast überall über die Höhe - Haushaltseinkommen, Anzahl der Kinder, Wohnnutzfläche und der energetische Standard des Hauses.
| Bundesland | Förderart und Kernkonditionen | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| Burgenland | Landesdarlehen, 30 Jahre Laufzeit, 0,9 % Verzinsung; Subjekt- plus Objektförderung, zusammen höchstens 70 % der Gesamtbaukosten. Einkommensgrenze 48.400 Euro (1 Person) und 82.500 Euro (2 Personen). Mindestens 50 % Eigentumsanteil und 10 % Eigenfinanzierung. | Land Burgenland, Abteilung 9 |
| Kärnten | Förderungskredit mit 0,5 % p.a. im 1. bis 20. Jahr und 1,5 % p.a. im 21. bis 30. Jahr; dazu Annuitätenzuschüsse von 4 % p.a. (Jahr 1 bis 5) und 3 % p.a. (Jahr 6 bis 10) zum Hypothekarkredit. Einkommensgrenzen 48.000 Euro (1 Person) und 74.000 Euro (2 Personen), Stand 2025. | Land Kärnten, Abteilung 11 |
| Niederösterreich | Landesdarlehen mit 1 % Fixzins über die gesamte Laufzeit, wahlweise 27,5 oder 34,5 Jahre, mit gestaffelter Rückzahlung - in den ersten Jahren also geringere Belastung. Die Höhe hängt von Haushalt und Standort ab. | Land Niederösterreich, Wohnungsförderung |
| Oberösterreich | Förderaktion 1,5 %: Fixzins 1,5 % in den ersten 10 Jahren, danach variabel (3-Monats-Euribor plus höchstens 112 Basispunkte), Laufzeit bis 35 Jahre. Basisdarlehen 75.000 Euro, je Kind 15.000 Euro mehr. Jede Wohnung mindestens 80 m². Anträge nur bis 31. Dezember 2027. | Land Oberösterreich, Wohnbauförderung |
| Salzburg | Direktzuschuss nach Haushaltsgröße: 32.000 Euro (1 bis 2 Personen), 42.000 Euro (3 bis 4), 52.000 Euro (ab 5). Mindestens 30 % der Baukosten müssen fremdfinanziert sein. Das Kontingent der Errichtungsförderung ist ausgeschöpft, neue Anträge sind erst ab Jänner 2027 möglich. | Land Salzburg, Wohnbauförderung |
| Steiermark | Gestaffeltes Landesdarlehen, höchstens 80.000 Euro pro Ansuchen, 30 Jahre Laufzeit, maximal 1,50 % p.a. Einkommensgrenzen 49.600 Euro (1 Person) und 74.400 Euro (2 Personen), je weitere Person 6.570 Euro mehr. Nutzfläche höchstens 150 m², ab sechs Personen 170 m². | Land Steiermark, Wohnbau |
| Tirol | Kredite, Zuschüsse und Beihilfen. Die Richtlinie wurde mit 1. Jänner 2026 geändert, die Baukostengrenzen stiegen um 1,5 bis 2,1 %. Als Eigenheim gilt ein Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, je Wohnung 30 bis 150 m² Nutzfläche. | Land Tirol, Wohnbauförderung |
| Vorarlberg | Günstiger Kredit nach der Neubauförderungsrichtlinie 2025/2026. Die Höhe richtet sich nach Kinderzahl, Einkommen, Energiebedarf, verwendeten Materialien und Grundverbrauch des Gebäudes. Das Land stellt einen Online-Rechner bereit. | Land Vorarlberg, Wohnbauförderung |
| Wien | Sonderfall: Die Neubauförderung zielt auf Mietwohnungshäuser und Baugruppen, das freistehende Eigenheim spielt kaum eine Rolle. Für Private relevant ist das Eigenmittelersatzdarlehen mit 1 % Verzinsung und höchstens 25 Jahren Laufzeit - nur für geförderte Wohnungen, Haus höchstens 25 Jahre alt, Wohnfläche höchstens 150 m², Antrag binnen drei Monaten nach Vertragsabschluss. | Stadt Wien, MA 50 |
Einkommensgrenzen: Überschreiten heißt nicht automatisch Absage
Die Einkommensgrenzen wirken auf den ersten Blick wie eine harte Kante, sind es aber in mehreren Ländern nicht. Oberösterreich und Kärnten arbeiten mit Einschleifregelungen: Wer die Grenze um bis zu 10 Prozent überschreitet, bekommt in Oberösterreich noch 75 Prozent der Förderung, bei bis zu 20 Prozent die Hälfte und bei bis zu 30 Prozent ein Viertel. Kärnten kürzt bei 10 Prozent Überschreitung ebenfalls auf 75 Prozent. Tirol rechnet feiner und kürzt um 25 Prozent je angefangene 100 Euro über der Grenze.
Zwei Punkte werden regelmäßig falsch kalkuliert. Erstens ist fast immer das Netto-Jahreseinkommen des gesamten Haushalts maßgeblich, nicht das Bruttogehalt einer Person. Zweitens zählen bestimmte Bezüge nicht mit - Familienbeihilfe und Pflegegeld etwa bleiben in der Regel außen vor. Wer knapp über einer Grenze liegt, sollte deshalb nachrechnen lassen, bevor er den Antrag gar nicht erst stellt.
Der Fehler, der die ganze Förderung kostet
Es gibt einen Fehler, der sich nicht reparieren lässt: zu spät einreichen. Die Wohnbauförderung wird in fast allen Bundesländern vor Baubeginn beantragt, in Vorarlberg jedenfalls vor Bezug. In Oberösterreich muss der Antrag zudem von der Person kommen, die bereits grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft ist. Wer erst den Bagger bestellt und dann das Formular sucht, hat den Anspruch verloren - unabhängig davon, wie gut das Projekt sonst passt.
Eine sinnvolle Reihenfolge sieht so aus:
- Grundbücherliches Eigentum am Grundstück sicherstellen.
- Bei der Landesstelle die aktuellen Konditionen und die Einkommensgrenze abklären, bevor die Planung fixiert wird - energetische Mindeststandards und Nutzflächengrenzen beeinflussen den Entwurf.
- Antrag samt Einreichplanung stellen und die Förderzusage abwarten.
- Erst danach Bauverträge unterschreiben und mit den Arbeiten beginnen.
Parallel dazu läuft die Bankfinanzierung. Wie viel Eigenmittel Banken 2026 tatsächlich verlangen, seit die verbindliche Verordnung durch eine aufsichtliche Erwartung ersetzt wurde, steht im Beitrag zur ausgelaufenen KIM-Verordnung. Ein Bauspardarlehen kann die Landesförderung ergänzen, weil beide Zinsen gedeckelt sind - die Konditionen dazu behandelt der Beitrag zum Bausparen.
Was sich kombinieren lässt
Landes- und Bundesförderung schließen einander grundsätzlich nicht aus. Eine Wohnbauförderung des Landes und der EAG-Investitionszuschuss für die PV-Anlage sind nebeneinander möglich, weil sie verschiedene Gegenstände fördern. Innerhalb desselben Gegenstands gilt das nicht: Eine Anlage, die bereits vom Umsatzsteuer-Nullsatz profitiert hat, bekommt keinen Investitionszuschuss mehr.
Dazu kommen Gemeindeförderungen, die kaum jemand auf dem Schirm hat. Viele Gemeinden zahlen Zuschüsse für Jungfamilien, für die Sanierung von Ortskernobjekten oder für den Anschluss an die Nahwärme. Diese Töpfe sind klein, aber die Konkurrenz ist es auch - ein Anruf beim Gemeindeamt kostet nichts und bringt öfter etwas ein, als man erwartet.
Die Änderungen 2026 auf einen Blick
| Datum | Was passiert ist |
|---|---|
| 2. Februar 2026 | Sanierungsbonus: keine neue Registrierung und Antragstellung mehr, um den Kesseltausch zu priorisieren |
| 28. Februar 2026 | Handwerkerbonus: Einreichfrist für die Förderperiode 2025 endet |
| 30. April 2026 | Handwerkerbonus: Frist für Nachreichungen endet |
| 30. Juni 2026 | Gebührenbefreiung für Grundbuch- und Pfandrechtseintragung läuft aus |
| 10. Juli 2026 | Kesseltausch geschlossen, das Budget von 360 Millionen Euro ist ausgeschöpft |
| 31. Dezember 2026 | Letzter Termin für die Antragsabgabe bei bereits bestehenden Registrierungen |
Für die Sanierung selbst bedeutet das: Wer den Heizungstausch oder die Dämmung 2026 noch mit Bundesmitteln geplant hatte, muss neu rechnen. Die Landesförderungen für Sanierung laufen weiter und sind in einigen Bundesländern großzügiger als die Neubauschiene - eine Übersicht der Maßnahmen und ihrer Kosten steht im Bereich Sanieren, die Heizungsseite im Bereich Heizung.
Häufig gestellte Fragen zu Förderungen für Einfamilienhäuser
Gibt es 2026 noch eine Bundesförderung für den Heizungstausch?
Nein, für neue Anträge nicht. Der Kesseltausch der Sanierungsoffensive wurde am 10. Juli 2026 geschlossen, weil das Jahresbudget von 360 Millionen Euro ausgeschöpft war. Bereits fristgerecht eingebrachte Registrierungen und Anträge werden regulär weiterbearbeitet und ausbezahlt. Für neue Vorhaben bleiben die Sanierungsförderungen der Bundesländer und allfällige Gemeindezuschüsse.
Wird der Handwerkerbonus wieder aufgelegt?
Eine Neuauflage ist nicht zugesagt. Die Einreichfrist für die Förderperiode 2025 endete am 28. Februar 2026, Nachreichungen waren bis 30. April 2026 möglich. Gefördert wurden 20 Prozent der förderbaren Netto-Kosten, höchstens 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Wer heute renoviert, sollte stattdessen bei Land und Gemeinde nachfragen.
Wann muss der Antrag auf Wohnbauförderung gestellt werden?
In fast allen Bundesländern vor Baubeginn, in Vorarlberg jedenfalls vor Bezug. Wird erst nach Baubeginn eingereicht, ist der Anspruch verloren und lässt sich nicht nachträglich herstellen. In Oberösterreich muss der Antrag zusätzlich von der Person kommen, die bereits als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist.
Was passiert, wenn ich die Einkommensgrenze knapp überschreite?
Mehrere Länder kürzen gestaffelt, statt ganz abzulehnen. In Oberösterreich gibt es bei einer Überschreitung um bis zu 10 Prozent noch 75 Prozent der Förderung, bei bis zu 20 Prozent die Hälfte und bei bis zu 30 Prozent ein Viertel. Kärnten kürzt bei 10 Prozent ebenfalls auf 75 Prozent, Tirol um 25 Prozent je angefangene 100 Euro über der Grenze. Maßgeblich ist meist das Netto-Jahreseinkommen des Haushalts.
Kann ich Landesförderung und Bundesförderung kombinieren?
Ja, solange sie verschiedene Gegenstände betreffen. Eine Wohnbauförderung des Landes für das Haus und der EAG-Investitionszuschuss für die Photovoltaikanlage sind nebeneinander möglich. Innerhalb desselben Gegenstands gilt das nicht: Eine PV-Anlage, die vom früheren Umsatzsteuer-Nullsatz profitiert hat, ist vom Investitionszuschuss ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Photovoltaik-Förderung 2026?
Der EAG-Investitionszuschuss beträgt für private Anlagen bis 10 kWp 150 Euro pro kWp und sinkt stufenweise auf 120 Euro pro kWp bei Anlagen über 100 kWp. Stromspeicher werden mit 150 Euro pro kWh gefördert. Werden europäische Module, Wechselrichter und Speicher verbaut, kommen je 10 Prozent Zuschlag dazu, insgesamt bis zu 30 Prozent auf den Fördersatz.
Gilt die Befreiung von der Grundbuchgebühr noch?
Nein. Sie galt für Eintragungsgesuche zwischen 1. Juli 2024 und 30. Juni 2026 und war als Freibetrag bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro ausgestaltet, was bis zu rund 11.500 Euro Ersparnis brachte. Für Käufe danach fallen 1,1 Prozent für die Eigentumseintragung und 1,2 Prozent für das Pfandrecht wieder regulär an.
