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Handwerkerbonus ausgelaufen - welche Förderungen 2026 noch bleiben

20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.500 Euro pro Person - so lautete die Rechnung, die zwei Jahre lang tausende Sanierungen in Österreich mitfinanziert hat. Seit 28. Februar 2026 nimmt die Abwicklungsstelle keine Anträge mehr entgegen, die letzte Nachreichfrist für abgelehnte Anträge endete am 30. April 2026.

Wer jetzt eine Handwerkerrechnung auf dem Tisch liegen hat, bekommt dafür keinen Bundeszuschuss mehr. Das ist die schlechte Nachricht. Die gute: Ein Teil des Geldes lässt sich über andere Wege holen - über die Steuerveranlagung, über Landesstellen und über Programme, die weiterlaufen. Nur heißen sie anders und funktionieren nach anderen Regeln.

Was der Handwerkerbonus geleistet hat

Die Förderaktion lief in zwei Jahrgängen mit unterschiedlichen Obergrenzen. Gefördert wurde ausschließlich die reine Arbeitsleistung befugter Betriebe im privaten Wohnbereich - nicht das Material, nicht die Anfahrt, nicht die Entsorgung.

Merkmal Jahrgang 2024 Jahrgang 2025
Fördersatz 20 % der Arbeitskosten (netto) 20 % der Arbeitskosten (netto)
Maximalbetrag pro Person 2.000 Euro 1.500 Euro
Rechnungsrahmen 250 bis 10.000 Euro 250 bis 10.000 Euro
Antragstellung ab Juli 2024 bis 28.02.2026

Anspruchsberechtigt waren volljährige Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich, sofern die Arbeiten an dieser gemeldeten Adresse stattfanden oder dort ein neuer Wohnsitz begründet wurde. Die Wirtschaftskammer bestätigt die Schließung der Aktion und weist darauf hin, dass auch Korrekturen an bereits eingereichten Anträgen nicht mehr möglich sind.

Warum der Bonus so beliebt war

Der Zuschuss war an keine energetische Wirkung gebunden. Ein neuer Bodenbelag, ein Malertermin, eine erneuerte Elektroinstallation, ein Badumbau - alles zählte, solange ein befugter Betrieb die Arbeit ausführte und die Rechnung die Arbeitsleistung getrennt auswies. Genau diese Breite fehlt allen Programmen, die 2026 noch laufen: Sie fördern Klimaschutz, nicht Handwerk an sich.

Auch die Sanierungsoffensive ist zu

Wer nach dem Auslaufen des Handwerkerbonus auf den Sanierungsbonus ausweichen wollte, kam 2026 zweimal zu spät. Der Sanierungsbonus für thermisch-energetische Sanierungen wurde am 2. Februar 2026 eingestellt, um den Kesseltausch weiter finanzieren zu können. Am 10. Juli 2026 folgte auch dieser: Das Förderbudget von 360 Millionen Euro war ausgeschöpft, weitere Registrierungen hätten den Rahmen gesprengt.

Für bereits eingebrachte Registrierungen und Anträge ändert sich nichts - sie werden weiter bearbeitet und ausbezahlt. Den Bearbeitungsstand sehen Antragsteller im Online-Portal der Abwicklungsstelle. Details zum eingestellten Programm stehen bei der Umweltförderung zum Kesseltausch 2026 und in der Übersicht zur Sanierungsoffensive auf oesterreich.gv.at.

Praktisch heißt das: Für einen Heizungstausch, der jetzt beauftragt wird, gibt es auf Bundesebene keine allgemeine Investitionsförderung mehr. Ob und wann ein Nachfolgeprogramm kommt, ist offen. Wer die Umstellung ohnehin plant, sollte den technischen Teil vorbereiten - Heizlastberechnung, Angebote, Platzbedarf - und die Beauftragung an einen möglichen neuen Fördercall koppeln, statt umgekehrt.

Die Öko-Sonderausgabenpauschale: der übersehene Posten

Wer in den vergangenen Jahren eine Bundesförderung für Sanierung oder Heizungstausch erhalten hat, bekommt zusätzlich einen Steuerabzug - ohne Beleg, ohne Antrag, ohne Nachweis der Einzelrechnungen. Die Öko-Sonderausgabenpauschale wird automatisch in der Steuerveranlagung berücksichtigt, weil die Förderstelle die Daten an das Finanzamt übermittelt.

Maßnahme Pauschale pro Jahr Dauer Summe
Thermisch-energetische Sanierung 800 Euro 5 Jahre 4.000 Euro
Heizkesseltausch 400 Euro 5 Jahre 2.000 Euro

Die Beträge sind keine Gutschrift, sondern Sonderausgaben: Sie senken die Steuerbemessungsgrundlage. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent entlasten 800 Euro Pauschale also rund 240 Euro pro Jahr.

Damit die Pauschale zusteht, müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen:

  • Bundesförderung: Das Förderansuchen wurde nach dem 31.03.2022 eingebracht und die Förderung nach dem 30.06.2022 ausbezahlt.
  • Eigenanteil: Die tatsächlichen Ausgaben abzüglich aller öffentlichen Förderungen übersteigen 4.000 Euro (Sanierung) beziehungsweise 2.000 Euro (Kesseltausch).
  • Privatnutzung: Es geht um ein privat genutztes Gebäude oder privat genutzte Gebäudeteile.
  • Person: Nur der Förderempfänger selbst kann die Pauschale nutzen, und er muss eine natürliche Person sein.

Der Fünfjahreszeitraum beginnt im Jahr der Förderauszahlung. Wer 2025 eine Auszahlung erhalten hat, profitiert also bis 2029 - unabhängig davon, dass die Programme selbst inzwischen geschlossen sind. Die Bedingungen im Detail beschreiben das Finanzministerium und die Arbeiterkammer Oberösterreich. Eine Zusammenstellung aus Sicht der Förderabwicklung findet sich bei der Kommunalkredit Public Consulting.

Der häufigste Fehler

Die Pauschale hängt an der Auszahlung, nicht an der Zusage. Wer eine Förderzusage hat, das Geld aber noch nicht am Konto, kann die Sonderausgabe für dieses Jahr nicht ansetzen. Das Bundesfinanzgericht hat genau diese Konstellation 2025 bestätigt. Bei später Auszahlung verschiebt sich der Fünfjahreszeitraum entsprechend nach hinten - verloren geht dadurch nichts.

Sauber Heizen für Alle: bis zu 100 Prozent, aber nicht für jeden

Für einkommensschwache Haushalte gibt es ein eigenes Programm, das den Umstieg von Öl, Gas oder Kohle auf Fernwärme, Holzzentralheizung oder Wärmepumpe mit bis zu 100 Prozent der Kosten trägt. Die Einkommensgrenze liegt bei einem Einpersonenhaushalt bei 1.904 Euro netto monatlich (zwölfmal jährlich). Pro weiterem Erwachsenen wird der Faktor 0,5, pro Kind unter 14 Jahren 0,3 dazugerechnet - für eine Familie mit zwei Kindern ergibt das rund 3.998 Euro.

Der Ablauf ist dreistufig: Registrierung, verpflichtende Energieberatung, dann erst der Förderantrag. Nach der Zusage bleiben neun Monate für die Umsetzung. Alternativ zum Einkommensnachweis genügt der Bezug von Sozialhilfe, eine GIS-Befreiung oder der Bezug von Wohnbeihilfe.

Auch hier gilt allerdings die Budgetgrenze: Für den Jahrgang 2026 sind Neuregistrierungen nicht mehr möglich, laufende Fälle werden weiter abgewickelt. Den aktuellen Stand führt die Umweltförderung zu Sauber Heizen für Alle. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Programmstart des nächsten Jahrgangs abwarten und die Energieberatung vorbereiten - sie ist der zeitaufwendigste Schritt.

Photovoltaik: das einzige große Bundesprogramm, das 2026 offen ist

Beim Strom sieht die Lage besser aus als bei der Wärme. Der EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher läuft 2026 in drei Fördercalls: 23.04. bis 11.05., 16.06. bis 30.06. und 08.10. bis 22.10. Die Fördersätze sind nach Anlagengröße gestaffelt, kleine Anlagen liegen im Bereich von 150 Euro je kWp, Speicher werden mit 150 Euro je kWh nutzbarer Kapazität unterstützt.

Dazu kommt der Made-in-Europe-Bonus: Für europäische Module, Wechselrichter und Speicher gibt es je 10 Prozent Aufschlag, in Summe bis zu 30 Prozent auf den Fördersatz. Die Konditionen im Detail stehen bei der WKO-Übersicht zum EAG-Investitionszuschuss 2026.

Wichtig für die Kalkulation: Der Umsatzsteuer-Nullsatz für Anlagen bis 35 kWp wurde im März 2025 aufgehoben, seit 1. April 2025 gilt wieder der reguläre Satz von 20 Prozent. Wer eine Anlage plant, rechnet also mit Bruttopreisen und dem Zuschuss als Gegenposten - nicht mit beidem. Wie sich das auf die Amortisation auswirkt, zeigt der Beitrag zu Photovoltaik am Einfamilienhaus.

Landesförderungen: der Hebel, der geblieben ist

Mit dem Wegfall der Bundesprogramme rücken die Länder in den Vordergrund. Jedes Bundesland hat eigene Wohnbau- und Sanierungsförderungen mit eigenen Antragswegen, Einkommensgrenzen und technischen Mindestanforderungen - teils als Zuschuss, teils als geförderter Kredit oder Annuitätenzuschuss. Die Unterschiede sind erheblich, und sie ändern sich häufiger als die Bundesprogramme.

Drei Punkte lohnen die Prüfung vor jeder Beauftragung:

  • Antrag vor Baubeginn: Die meisten Landesförderungen setzen voraus, dass der Antrag vor der Auftragsvergabe eingebracht wird. Eine bereits bezahlte Rechnung schließt die Förderung oft aus.
  • Technische Mindestwerte: U-Werte bei Dämmung und Fenstern, Jahresarbeitszahl bei Wärmepumpen, Emissionswerte bei Biomasse - liegt die geplante Ausführung knapp darunter, kostet die Nachbesserung meist weniger als die entgangene Förderung.
  • Kombinierbarkeit: Landes- und Gemeindeförderungen lassen sich häufig kombinieren, in Summe aber nur bis zu einer Obergrenze der förderbaren Kosten.

Einen Überblick über die Bundesprogramme für Privatpersonen und die jeweiligen Landesstellen bietet die Förderdatenbank der Umweltförderung. Welche Maßnahmen sich energetisch überhaupt rechnen, ordnet der Beitrag zu Dämmung nachrüsten ein, für den Heizungsteil der Vergleich zur Luftwärmepumpe im Altbau.

Geräte-Retter-Prämie statt Reparaturbonus

Der Reparaturbonus für Elektrogeräte lief im Mai 2025 aus und kehrte am 12. Jänner 2026 in überarbeiteter Form zurück - als Geräte-Retter-Prämie. Gefördert werden 50 Prozent der Bruttokosten, maximal 130 Euro pro Reparaturfall und maximal 30 Euro für einen Kostenvoranschlag.

Der Ablauf hat sich geändert: Der Bon wird vorab online erstellt und ist drei Wochen gültig. Die Rechnung wird zunächst voll bezahlt, die Prämie kommt im Folgemonat auf das angegebene Konto. Ausgeschlossen sind unter anderem Smartphones, E-Bikes, Autos, Gartengeräte und Gasherde - gefördert werden vor allem Haushaltsgroßgeräte und handgeführte Elektrogeräte. Die Eckdaten fasst das Portal Konsumentenfragen des Sozialministeriums zusammen.

Für Bauherren ist das kein Ersatz für den Handwerkerbonus, aber ein Posten, der bei Küchengeräten und Haustechnik regelmäßig übersehen wird.

Wenn Sie vermieten: der steuerliche Weg

Bei vermieteten Objekten läuft die Entlastung nicht über Förderungen, sondern über die Werbungskosten - und dort hängt alles an einer Unterscheidung:

  • Instandhaltung (laufende Reparaturen, Ausbessern, Erhalten des bisherigen Zustands) ist sofort in voller Höhe absetzbar.
  • Instandsetzung (Maßnahmen, die den Nutzwert wesentlich erhöhen oder die Nutzungsdauer wesentlich verlängern, etwa der Austausch aller Fenster oder der Heizungsanlage) muss bei Wohngebäuden zwingend gleichmäßig auf 15 Jahre verteilt werden.

Diese Verteilung gilt nach § 28 Abs. 2 EStG unabhängig davon, ob sie im Einzelfall günstig ist. Bei Gebäuden, die nicht Wohnzwecken dienen, besteht ein Wahlrecht zwischen Sofortabzug und Fünfzehntelung. Die Abgrenzung entscheidet über den Zeitpunkt der Entlastung, nicht über die Höhe - eine saubere Aufstellung der Einzelmaßnahmen in der Rechnung erspart hier spätere Diskussionen. Die Grundlagen dazu erläutert das Finanzministerium zur Vermietung und Verpachtung. Für Eigennutzer bleibt der Überblick zu den steuerlichen Aspekten beim Hausbau die passendere Einordnung.

Was 2026 noch zu holen ist - im Überblick

Vorhaben Aktuell möglicher Weg Größenordnung
Allgemeine Handwerksarbeiten keine Bundesförderung mehr -
Heizungstausch (allgemein) Landesförderung, ggf. Gemeinde je nach Bundesland
Heizungstausch (einkommensschwach) Sauber Heizen für Alle, nächster Jahrgang bis 100 %
PV-Anlage und Speicher EAG-Investitionszuschuss, 3 Calls ab ca. 150 Euro/kWp
Bereits geförderte Sanierung Öko-Sonderausgabenpauschale 4.000 bzw. 2.000 Euro
Gerätereparatur Geräte-Retter-Prämie max. 130 Euro
Vermietetes Objekt Werbungskosten (sofort oder 15 Jahre) abhängig vom Steuersatz

Für die Planung heißt das vor allem eines: Die Reihenfolge hat sich umgedreht. Solange der Handwerkerbonus lief, konnte die Rechnung zuerst kommen und der Antrag danach. Bei Landesförderungen und beim EAG-Zuschuss ist es umgekehrt - wer beauftragt, bevor der Antrag liegt, verliert den Anspruch. Wie sich Sanierungskosten dennoch stemmen lassen, zeigt der Überblick zu den Sanierungsförderungen in Österreich.

Häufig gestellte Fragen zum Handwerkerbonus

Kann ich den Handwerkerbonus 2026 noch beantragen?

Nein. Die Antragstellung endete am 28. Februar 2026, die letzte Frist für Nachreichungen zu bereits eingebrachten Anträgen am 30. April 2026. Seither sind weder neue Anträge noch Korrekturen möglich. Eine Verlängerung wurde nicht beschlossen.

Wie hoch war der Handwerkerbonus zuletzt?

Im Jahrgang 2025 betrug er 20 Prozent der reinen Arbeitskosten, maximal 1.500 Euro pro Person. Im ersten Jahrgang 2024 lag die Obergrenze noch bei 2.000 Euro. Förderbar waren Rechnungen zwischen 250 und 10.000 Euro, Material-, Fahrt- und Entsorgungskosten zählten nicht.

Gibt es einen Nachfolger für den Handwerkerbonus?

Ein direktes Nachfolgeprogramm für allgemeine Handwerksleistungen gibt es derzeit nicht. Die verbliebenen Bundesprogramme fördern gezielt Klimaschutzmaßnahmen, etwa Photovoltaik über den EAG-Investitionszuschuss. Für Gerätereparaturen gibt es seit 12. Jänner 2026 die Geräte-Retter-Prämie.

Was ist mit meinem bereits eingereichten Antrag?

Fristgerecht eingebrachte Anträge werden weiter bearbeitet und ausbezahlt. Das gilt auch für Registrierungen und Anträge der Sanierungsoffensive, die vor der Schließung eingebracht wurden. Den Bearbeitungsstand können Antragsteller im Online-Portal der Abwicklungsstelle einsehen.

Wird der Sanierungsbonus 2026 noch ausbezahlt?

Der Sanierungsbonus wurde am 2. Februar 2026 eingestellt, der Kesseltausch am 10. Juli 2026 geschlossen, weil das Budget von 360 Millionen Euro ausgeschöpft war. Bereits bestehende Anträge sind davon nicht betroffen und werden regulär abgewickelt.

Muss ich die Öko-Sonderausgabenpauschale beantragen?

Nein, sie wird automatisch berücksichtigt, weil die Förderstelle die Daten an die Finanzverwaltung übermittelt. Voraussetzung ist eine ausbezahlte Bundesförderung und ein Eigenanteil über 4.000 Euro bei der Sanierung beziehungsweise über 2.000 Euro beim Kesseltausch. Maßgeblich ist das Jahr der Auszahlung, nicht das Jahr der Zusage.

Kann ich Handwerkerkosten in Österreich von der Steuer absetzen?

Bei selbst genutztem Wohnraum grundsätzlich nicht - anders als in Deutschland gibt es keinen allgemeinen Steuerabzug für Handwerkerleistungen. Ausnahmen sind die Öko-Sonderausgabenpauschale nach geförderter Sanierung sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Behinderung. Bei vermieteten Objekten zählen die Kosten als Werbungskosten, wobei Instandsetzungen bei Wohngebäuden zwingend auf 15 Jahre zu verteilen sind.