Für ein Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren setzt die OIB-Richtlinie 6 ohne genauere Bestandsaufnahme eine Außenwand mit einem U-Wert von 1,20 W/m²K und eine oberste Geschossdecke mit 0,65 W/m²K an. Wer eines dieser Bauteile heute dämmt, muss ohne Sanierungskonzept auf etwa 0,27 beziehungsweise 0,15 kommen. Bei der Wand heißt das: mehr als drei Viertel weniger Wärmeverlust, und zwar nicht als Empfehlung, sondern als baurechtliche Mindestanforderung für jedes erneuerte Bauteil.

Welches Bauteil zuerst an der Reihe ist, entscheidet sich an drei Fragen: Wie schlecht ist es heute, wie groß ist die Fläche, und was kostet der Eingriff? Die oberste Geschossdecke ist fast immer der günstigste Einstieg, die Fassade der größte Brocken, die Kellerdecke vor allem eine Frage des Wohnkomforts. Seit der Bund den Sanierungsbonus am 2. Februar 2026 eingestellt hat, entscheidet außerdem das Bundesland über die Förderung - mit Spannen von bis zu 50 Prozent Zuschuss in Tirol bis zu gar keiner Förderung in Salzburg.

Welche Dämmung sich zuerst lohnt

Die Ausgangswerte in der folgenden Tabelle sind die Standardwerte, die Energieausweis-Ersteller für ein Einfamilienhaus der Bauperiode ab 1960 heranziehen dürfen, wenn keine genaueren Angaben vorliegen. Die Energie Agentur Steiermark hat sie in einer Übersicht der U-Werte im Bestand zusammengestellt und weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Mittelwerte aus der Erfahrung handelt, nicht um die schlechtesten denkbaren Werte. Ein Haus aus der Zeit vor 1960 schneidet oft noch schlechter ab: Für Einfamilienhäuser ab 1945 liegt der Standardwert der Außenwand bei 1,75, der der Kellerdecke bei 1,95.

Bauteil U-Wert Bestand (EFH ab 1960) Zielwert ohne Sanierungskonzept Richtpreis
Oberste Geschossdecke 0,65 0,15 40 bis 60 Euro/m² (Daibau)
Außenwand 1,20 rund 0,27 ab 78 Euro/m² mit 16 cm EPS (Daibau)
Kellerdecke 1,35 0,30 rund 70 Euro/m² vom Fachbetrieb
Dachschräge 0,55 0,15 40 bis 60 Euro/m² zwischen den Sparren (Daibau)
Fenster 3,00 rund 1,06 je nach Größe und Rahmen

U-Werte in W/m²K. Quellen: Energie Agentur Steiermark (Bestand), OIB-Richtlinie 6 Tabelle 4.4 abzüglich 24 Prozent (Zielwert), Daibau-Preiserhebung, hausbaumagazin.at (Kellerdecke).

Die oberste Geschossdecke gegen einen unbeheizten Dachboden ist der klassische erste Schritt. Es braucht kein Gerüst, keine Bewilligung und keinen Eingriff in die Optik des Hauses, und eine nicht begehbare Decke lässt sich mit etwas Geschick selbst dämmen. Wie das Verlegen funktioniert und worauf es bei einem begehbaren Belag ankommt, steht im Beitrag zu Kellerdecke und oberster Geschossdecke.

Die Außenwand hat bei einem typischen Einfamilienhaus die größte Fläche und den schlechtesten Ausgangswert. Sie bringt deshalb in absoluten Zahlen die höchste Einsparung, ist aber auch die teuerste Einzelmaßnahme und sollte mit den Fenstern zusammen geplant werden. Der Daibau-Wert von 78 Euro pro Quadratmeter ist ein Einstiegspreis. Gerüst, neue Fensterbänke, das Versetzen von Leuchten und Regenfallrohren oder ein aufwendiger Sockel kommen in der Praxis dazu.

Die Kellerdecke steht in der Tabelle mit dem schlechtesten U-Wert, verliert aber weniger Wärme, als die Zahl vermuten lässt: Ein Keller ist auch unbeheizt deutlich wärmer als die Außenluft. Ihr Vorteil liegt woanders. Der Fußboden im Erdgeschoß wird spürbar wärmer, und die Arbeit ist von unten ohne Eingriff in die Wohnräume möglich - sofern die Raumhöhe im Keller die zusätzliche Dämmstärke verträgt.

Bei der Dachschräge eines ausgebauten Dachgeschoßes hängt alles von der Sparrenhöhe ab. Reicht sie für die nötige Dämmstärke nicht aus, wird unterhalb der Sparren eine zweite Lage ergänzt. Eine Aufsparrendämmung von außen ist nur sinnvoll, wenn ohnehin die Dacheindeckung erneuert wird. Aufbau und Materialien beschreibt der Beitrag zur Zwischensparrendämmung.

Was die OIB-Richtlinie bei Einzelmaßnahmen verlangt

Die OIB-Richtlinie 6 ist in den Bauordnungen der Länder verankert. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle legt ihr Punkt 4.5.1 fest, dass bei der Erneuerung eines Bauteils - unabhängig davon, welchen Anteil an der Hülle es hat - bestimmte U-Werte nicht überschritten werden dürfen. Dafür gibt es zwei Wege (OIB-Richtlinie 6, Fassung 2019, im RIS):

  • Mit Sanierungskonzept: Vor der Maßnahme wird ein Konzept für das ganze Gebäude erstellt, und das einzelne Bauteil darf diesem Konzept nicht widersprechen. Dann gelten die normalen Höchstwerte aus Tabelle 4.4.
  • Ohne Sanierungskonzept: Die Höchstwerte der Tabelle müssen um mindestens 24 Prozent unterschritten werden.

Die Höchstwerte aus Tabelle 4.4 betragen für Außenwände 0,35 W/m²K, für Decken und Dachschrägen gegen Außenluft oder einen unbeheizten Dachraum 0,20, für Decken gegen unbeheizte Gebäudeteile wie einen Keller 0,40 und für Fenster 1,40. Mit dem Abschlag von 24 Prozent ergeben sich die Zielwerte für Einzelmaßnahmen ohne Konzept: rund 0,27 für die Wand, 0,15 für Dach und oberste Geschossdecke, 0,30 für die Kellerdecke und rund 1,06 für Fenster.

Die Neufassung der Richtlinie von 2025 behält beide Wege bei. Statt eines Sanierungskonzepts ist nun auch ein Renovierungspass zulässig, dessen Ziel ein Nullemissionsgebäude ist; die Schritte dürfen nacheinander umgesetzt werden. Das Land Tirol erklärt die Änderungen in einer eigenen Übersicht zur OIB-Richtlinie 6 (2025). Für die Praxis heißt das: Wer nur ein Bauteil dämmen will und kein Gesamtkonzept hat, plant gleich mit den strengeren Werten. Welcher Stand in Ihrem Bundesland gilt, weiß die Baubehörde der Gemeinde.

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren

Angenommen wird ein Einfamilienhaus mit 100 m² oberster Geschossdecke und 180 m² Außenwand (ohne Fenster), das mit Gas beheizt wird. Die Wärmeverluste eines Bauteils ergeben sich aus Fläche, U-Wert und den Heizgradtagen des Standorts. Für Dornbirn nennt das Energieinstitut Vorarlberg 3.064 Heizgradtage im Mittel der Jahre 2001 bis 2020. Multipliziert mit 24 Stunden bedeutet das: Jedes Watt pro Kelvin, um das ein Bauteil weniger Wärme durchlässt, spart im Jahr rund 73,5 Kilowattstunden.

Maßnahme Fläche U-Wert vorher / nachher Einsparung pro Jahr Wert bei 14,6 ct/kWh
Oberste Geschossdecke 100 m² 0,65 / 0,15 rund 3.680 kWh rund 540 Euro
Außenwand 180 m² 1,20 / 0,27 rund 12.300 kWh rund 1.800 Euro

Rechnung: Fläche × Verbesserung des U-Werts × 73,5 kWh. Gaspreis laut Energieträgervergleich des Österreichischen Biomasse-Verbands, Stand August 2026.

Diese Zahlen sind eine Obergrenze. Die Rechnung setzt voraus, dass alle Räume durchgehend auf 20 Grad beheizt werden und die Decke direkt an die Außenluft grenzt. Ein unbeheizter Dachboden ist aber etwas wärmer als die Außenluft, und wer im ungedämmten Altbau nur einzelne Räume heizt, hat ohnehin weniger verbraucht, als die Rechnung annimmt. Die tatsächliche Ersparnis fällt deshalb niedriger aus.

Stellt man die Kosten daneben, liegen beide Maßnahmen näher beisammen, als man denkt. Die Decke kostet mit 40 bis 60 Euro pro Quadratmeter 4.000 bis 6.000 Euro und spart bis zu 540 Euro im Jahr. Die Fassade kostet zum Einstiegspreis von 78 Euro pro Quadratmeter gut 14.000 Euro und spart bis zu 1.800 Euro. Der Unterschied liegt im Einsatz: Die Decke ist mit einem Bruchteil des Geldes erledigt, in Eigenleistung noch deutlich günstiger, und das Risiko einer Fehlplanung ist klein. Die Fassade bindet mehr Kapital, bringt aber die mit Abstand größte Einsparung.

Wie dick die Dämmung sein muss

Die nötige Stärke lässt sich überschlagen. Der Wärmedurchlasswiderstand eines Bauteils ist der Kehrwert seines U-Werts. Die Dämmung muss die Differenz zwischen dem Widerstand nach und vor der Maßnahme liefern. Zusätzliche Dicke in Metern = λ × (1 / U-Ziel − 1 / U-Bestand). Der Rechenwert λ, die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs, steht im Datenblatt des Produkts.

  • Oberste Geschossdecke von 0,65 auf 0,15 mit λ = 0,040: 0,040 × (6,67 − 1,54) = gut 20 Zentimeter.
  • Außenwand von 1,20 auf 0,27: mit λ = 0,035 rund 10 Zentimeter, mit λ = 0,040 knapp 12 Zentimeter.
  • Kellerdecke von 1,35 auf 0,30: mit λ = 0,035 rund 9 Zentimeter, mit λ = 0,040 gut 10 Zentimeter.

Das sind Mindestwerte für das Baurecht, keine Obergrenze. Die 16 Zentimeter aus dem Daibau-Preis für die Fassade liegen darüber, und der Aufpreis für ein paar Zentimeter mehr ist klein im Vergleich zu Gerüst und Arbeitszeit, die ohnehin anfallen. Bei der Kellerdecke setzt dagegen oft die Raumhöhe die Grenze, bei der Fassade der Dachüberstand und die Fensterleibung. Die Überschlagsrechnung ersetzt keine Berechnung durch den Planer oder Energieausweis-Ersteller, weil sie Wärmebrücken, Befestigung und Putz nicht berücksichtigt. Welche Dämmstoffe mit welcher Wärmeleitfähigkeit in Frage kommen, zeigt der Überblick über Dämmmaterialien.

Außen oder innen dämmen

Eine Außendämmung packt die gesamte Wand ein. Die Mauer bleibt auf der warmen Seite, Anschlüsse an Decken und Innenwände werden mit überdeckt, und die Wohnfläche bleibt gleich. Beim Einfamilienhaus ist das meist ein Wärmedämmverbundsystem, also Dämmplatten mit Armierung und Putz direkt auf der Wand. Die Alternative ist eine hinterlüftete Fassade mit Holz- oder Plattenverkleidung. Einen Vergleich der Varianten finden Sie im Beitrag zur Fassadensanierung.

Innen wird gedämmt, wenn die Fassade nicht angetastet werden darf oder soll: bei Denkmalschutz, bei einer Stuck- oder Sichtziegelfassade, an der Grundgrenze oder bei einer einzelnen Wohnung im Mehrparteienhaus. Innendämmung ist bauphysikalisch heikler. Die Mauer liegt danach im kalten Bereich, an den Einbindungen von Decken und Innenwänden bleiben Wärmebrücken, und ohne passenden Aufbau kann Feuchtigkeit in der Wand kondensieren. Welche Systeme dafür entwickelt wurden und welche Fehler zu Schimmel führen, erklärt der Beitrag zur Innendämmung.

In welcher Reihenfolge sanieren

Fenster und Fassade gehören in einen gemeinsamen Plan. Werden erst neue Fenster in der alten Mauerebene gesetzt und Jahre später die Fassade gedämmt, sitzt das Fenster tief in der Dämmebene, und der Anschluss der Dämmung an den Rahmen wird zur Bastelei. Umgekehrt bleibt nach einer Fassadendämmung mit alten Fenstern das schwächste Bauteil übrig. Wer beides nicht gleichzeitig bezahlen kann, lässt die Fenster wenigstens so einbauen, dass die spätere Dämmung sauber anschließen kann. Was ein Tausch kostet und wie er gefördert wird, steht im Beitrag zur Förderung für den Fenstertausch.

Erst die Hülle, dann die Heizung. Nach der Dämmung braucht das Haus weniger Heizleistung. Eine Wärmepumpe, die vorher ausgelegt wurde, ist danach zu groß, und ihre Vorlauftemperatur hätte mit gedämmter Hülle niedriger sein können. Steht der Heizungstausch unmittelbar an, sollte die geplante Dämmung wenigstens in die Heizlastberechnung einfließen.

Ein Energieausweis vorab klärt, wo das Haus tatsächlich steht. Er ersetzt die Standardwerte durch gemessene oder recherchierte U-Werte und zeigt, welches Bauteil den größten Anteil an den Verlusten hat. In Kärnten ist er für die Förderung ohnehin Voraussetzung, und zwar vor und nach der Sanierung. Was er kostet, steht im Beitrag zum Energieausweis.

Förderungen für die Dämmung 2026

Der Sanierungsbonus des Bundes hat Einzelbauteile mit bis zu 30 Prozent der Kosten gefördert. Seit dem 2. Februar 2026 nimmt die Sanierungsoffensive keine neuen Registrierungen mehr an. Wer sich vorher registriert hat, bekommt die Förderung weiterhin. Für alle anderen bleibt die Wohnbauförderung der Länder, und die ist sehr unterschiedlich gestaltet: mal Zuschuss, mal Darlehen, mal an eine Mindesteinsparung gebunden.

Bundesland Was es für die Dämmung gibt (Stand September 2026)
Burgenland Darlehen statt Zuschuss: 0,9 % Zinsen, 30 Jahre Laufzeit, bei einzelnen Bauteilen 30 % der anerkannten Kosten bis 40.000 Euro
Kärnten Sanierungs-Euro: Einmalzuschuss, der mit der erzielten Energieeinsparung steigt; Energieausweis vor und nach der Maßnahme nötig
Niederösterreich 4 % Annuitätenzuschuss auf ein Bankdarlehen über 10 Jahre, anerkannt bis 600 Euro je m² und 130 m² Wohnnutzfläche
Oberösterreich höchstens zwei Bauteile aus Fenster und Haustür, Dach oder oberster Geschossdecke, Fassade und Kellerdecke; je Bauteil bis 15.000 Euro anerkannt, davon 15 % Bauzuschuss oder 25 % Darlehenszuschuss
Salzburg 2026 keine Wohnbauförderung für energetische Sanierung
Steiermark Sanierungspass seit 1. Juni 2026: 10 % für eine Maßnahme, bis zu 30 % bei vier kombinierten Maßnahmen
Tirol je nach Maßnahme Einmalzuschuss von 15 bis 50 % der förderbaren Kosten oder Annuitätenzuschuss von 25 bis 55 % der Anfangsbelastung des Kredits
Vorarlberg seit Juli 2025 nur Darlehen: 35 Jahre, anfangs 1 % Zinsen, höchstens 100.000 Euro
Wien Eigenheim-Teilsanierung: 25 % bis 4.000 Euro bei mindestens 40 % Einsparung

Für die Planung wichtig: In Oberösterreich lassen sich zwei Bauteile kombinieren, also etwa Fassade und oberste Geschossdecke in einem Antrag. In Wien genügt eine einzelne Dämmmaßnahme nur, wenn sie allein die geforderten 40 Prozent Einsparung erreicht. Ob der Antrag vor Baubeginn gestellt werden muss und ob Eigenleistung anerkannt wird, regelt jedes Land selbst. Einen Überblick über weitere Programme bietet der Beitrag zu den Sanierungsförderungen in Österreich.

Häufig gestellte Fragen zur nachträglichen Dämmung

Wie viel kostet es, ein Haus zu dämmen?

Für ein Einfamilienhaus mit 180 m² Außenwand und je 100 m² oberster Geschossdecke und Kellerdecke ergeben die Richtpreise: Fassade ab gut 14.000 Euro (78 Euro/m² laut Daibau, ohne Nebenarbeiten), oberste Geschossdecke 4.000 bis 6.000 Euro, Kellerdecke rund 7.000 Euro vom Fachbetrieb oder rund 2.750 Euro Material bei Eigenleistung. Gerüst, Fensterbänke und Anschlussarbeiten erhöhen den Fassadenpreis in der Praxis deutlich.

Welche Dämmung sollte man zuerst machen?

Meist die oberste Geschossdecke: Sie kostet am wenigsten, braucht kein Gerüst und lässt sich oft selbst erledigen. Die größte Einsparung bringt die Fassade, die aber zusammen mit den Fenstern geplant werden sollte. Die Kellerdecke verbessert vor allem das Wohngefühl im Erdgeschoß.

Ist es sinnvoll, ein altes Haus zu dämmen?

Je schlechter der Ausgangswert, desto mehr bringt jeder Zentimeter. Eine ungedämmte Außenwand aus den 1960er-Jahren mit einem U-Wert von 1,20 verliert rund viereinhalbmal so viel Wärme wie eine Wand, die den heutigen Zielwert von 0,27 erreicht. Bei einem Haus, das schon eine dünne Dämmung aus den 1980er-Jahren hat, ist der Gewinn kleiner und die Rechnung knapper.

Kann man ein Haus selbst dämmen?

Teilweise. Eine nicht begehbare oberste Geschossdecke und die Kellerdecke eignen sich für Eigenleistung, wenn man sauber arbeitet und die Dampfbremse, wo nötig, lückenlos verlegt. Ein Wärmedämmverbundsystem an der Fassade ist ein aufeinander abgestimmtes System aus Kleber, Dämmung, Armierung und Putz und gehört in die Hand eines Fachbetriebs. Ob Eigenleistung gefördert wird, vorher beim Land klären.

Ist es sinnvoll, ein Haus von außen zu dämmen?

Bei einem Einfamilienhaus ist die Außendämmung in der Regel die bessere Wahl: Die Mauer bleibt warm, Wärmebrücken an Decken und Innenwänden werden überdeckt, und innen geht keine Fläche verloren. Innendämmung ist die Lösung für Fälle, in denen die Fassade erhalten bleiben muss, und verlangt eine sorgfältige bauphysikalische Planung.

Wie dick muss die Dämmung sein?

So dick, dass das Bauteil den Zielwert erreicht. Ohne Sanierungskonzept sind das bei einem Haus aus den 1960er-Jahren etwa 10 bis 12 Zentimeter an der Fassade, gut 20 Zentimeter auf der obersten Geschossdecke und 9 bis 10 Zentimeter an der Kellerdecke, abhängig von der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs. Mehr ist erlaubt und an der Fassade meist sinnvoll, weil Gerüst und Arbeit ohnehin anfallen.

Gibt es noch eine Bundesförderung für die Dämmung?

Nein. Der Sanierungsbonus des Bundes nimmt seit dem 2. Februar 2026 keine neuen Registrierungen mehr an; nur wer sich vorher registriert hat, bekommt die Förderung noch ausbezahlt. Gefördert wird derzeit über die Länder, mit großen Unterschieden zwischen Zuschuss, Darlehen und - in Salzburg - gar keiner Förderung für energetische Sanierung.

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