Ein nicht ausgebauter Dachboden ist nach ÖNORM B 1991-1-1 auf eine Nutzlast von 0,5 Kilonewton pro Quadratmeter bemessen. Ein Wohnraum braucht 2,0 - das Vierfache. Dieser eine Sprung erklärt, warum der Ausbau eines Dachbodens kein Innenausbau ist, sondern ein Eingriff ins Tragwerk, und warum am Anfang keine Musterbücher stehen, sondern drei nüchterne Prüfungen: Trägt die Decke? Reicht die Höhe? Was sagt die Baubehörde?
Fällt eine dieser drei Prüfungen negativ aus, ist das Projekt nicht erledigt - aber es wird ein anderes. Aus dem geplanten Innenausbau wird dann eine Deckenverstärkung, eine Gaubenlösung oder eine Anhebung des Dachs, und der Kostenrahmen verdoppelt sich schnell.
Raumhöhe: die Regel, die fast immer falsch gelesen wird
Die OIB-Richtlinie 3 verlangt für Aufenthaltsräume eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,50 m. Bei Gebäuden mit nicht mehr als drei Wohnungen und bei Reihenhäusern genügen 2,40 m - für das durchschnittliche Einfamilienhaus gilt also der kleinere Wert. Räume, die keine Aufenthaltsräume sind, etwa ein Abstellraum oder ein Hauswirtschaftsraum, kommen mit 2,10 m aus.
Für Dachräume steht dort ein Zusatz, an dem sich viele Planungen entscheiden: Bei Aufenthaltsräumen, die zumindest teilweise von geneigten Dachflächen begrenzt werden, muss die Mindestraumhöhe über der Hälfte der Fußbodenfläche eingehalten werden - wobei Flächen mit einer Raumhöhe von weniger als 1,50 m bei der Berechnung dieser Fläche unberücksichtigt bleiben.
Der Nebensatz arbeitet für den Bauherrn. Bezugsgröße ist nicht die ganze Grundfläche unter dem Dach, sondern nur der Teil, der höher als 1,50 m ist. Die niedrigen Randstreifen, die ohnehin nur als Stauraum taugen, fallen aus der Rechnung heraus - und damit sinkt die Fläche, von der die Hälfte hoch genug sein muss.
Was das konkret bedeutet, zeigt der Vergleich für ein Haus mit 8 m Gebäudebreite und 2,40 m Mindesthöhe:
| Dachneigung | Kniestock | Firsthöhe | anrechenbare Breite (über 1,50 m) | davon über 2,40 m | Anteil |
|---|---|---|---|---|---|
| 45 Grad | 0 m | 4,00 m | 5,00 m | 3,20 m | 64 % - erfüllt |
| 30 Grad | 1,20 m | 3,51 m | 6,96 m | 3,84 m | 55 % - erfüllt |
| 30 Grad | 0 m | 2,31 m | 2,80 m | 0 m | nicht erfüllt |
Im ersten Fall wären es auf die volle Grundfläche gerechnet nur 40 Prozent, und das Vorhaben wäre gescheitert. Durch die Herausrechnung der niedrigen Zonen werden daraus 64 Prozent. Umgekehrt zeigt die dritte Zeile die harte Grenze: Bei 30 Grad Dachneigung ohne Kniestock liegt der First bei 2,31 m - die geforderte Höhe wird nirgends erreicht, auch nicht in der Mitte. Ohne bauliche Veränderung ist dieser Dachboden kein Wohnraum.
Stellenweise Unterschreitungen durch Unterzüge, Leitungsführungen oder einen Treppenlauf sind ausdrücklich zulässig. Der Kniestock, also die Höhe der Außenwand über der Rohdecke, ist dabei die wirksamste Stellschraube: Jeder Zentimeter mehr verschiebt die gesamte Höhenkurve nach oben. Wie die Dachform darüber entscheidet, wie viel nutzbarer Raum entsteht, ist im Beitrag zum Dachstuhl beschrieben - ein Pfettendach mit Mittelstützen kostet Nutzfläche, ein Sparrendach nicht.
Belichtung: zehn Prozent, und ab fünf Metern Tiefe mehr
Die Nettoglasfläche der Fenster muss mindestens 10 Prozent der Bodenfläche des Raumes betragen. Ab einer Raumtiefe von mehr als 5 m erhöht sich dieses Maß um jeweils 1 Prozent der Bodenfläche pro angefangenem weiteren Meter. Ein 30 Quadratmeter großer Raum mit 7 m Tiefe braucht also nicht 3,0, sondern 3,6 Quadratmeter Glasfläche.
Entscheidend ist die Nettoglasfläche, nicht das Außenmaß des Fensters. Bei Dachflächenfenstern gehen je nach Format 25 bis 35 Prozent für Rahmen und Flügel verloren. Wer mit dem Rohbaumaß rechnet, plant regelmäßig zu knapp. Zusätzlich verlangt die Richtlinie einen freien Lichteinfall, der als gegeben gilt, wenn ein Lichteinfallswinkel von 45 Grad nicht überschritten wird - bei einem Nachbargebäude direkt gegenüber kann das zum Thema werden. Worauf beim Einbau zu achten ist, steht im Beitrag zum Dachfenstertausch.
Statik: warum die Decke fast immer geprüft werden muss
Die charakteristischen Nutzlasten nach ÖNORM B 1991-1-1 sind der Kern des Problems:
| Nutzung | Nutzlast qk |
|---|---|
| nicht ausgebauter Dachboden | 0,5 kN/m² |
| Wohnräume | 2,0 kN/m² |
| Treppen und Podeste | 3,0 kN/m² |
| Balkone und Loggien | 3,0 kN/m² |
Dazu kommt das Eigengewicht des neuen Aufbaus, das die Nutzlast oft übersteigt: Estrich, Trittschalldämmung, Bodenbelag, Trennwände, Sanitärobjekte. Ein Zementestrich mit 6 cm bringt allein rund 1,3 kN/m² auf die Decke. Eine Trockenestrich-Konstruktion kommt auf einen Bruchteil davon und ist bei knapper Tragreserve häufig die Lösung, die den Ausbau überhaupt möglich macht.
Eine Holzbalkendecke aus der Zeit vor 1945 ist selten für 2,0 kN/m² dimensioniert. Ob sie es trotzdem schafft, hängt von Balkenquerschnitt, Spannweite, Abstand und Holzzustand ab - das lässt sich nur durch Öffnen und Nachrechnen klären, nicht durch Klopfen. Zur Prüfung gehört immer auch der Blick auf die Auflager: Feuchte Balkenköpfe in der Außenwand sind der häufigste Grund, warum aus einer Ausbauplanung eine Sanierung wird.
Betroffen ist außerdem nicht nur die Decke. Die zusätzliche Masse im obersten Geschoss wirkt sich auf die darunterliegenden Wände und Fundamente aus, und sie verändert das Verhalten des Gebäudes bei Erdbeben. Die Wiener Baupolizei arbeitet für Dachgeschossausbauten deshalb mit einer statischen Vorbemessung, die eine Dokumentation des Bestands voraussetzt. Welche Unterlagen dort verlangt werden, listet die Seite der MA 37 zu den Einreichunterlagen.
Bewilligung: in jedem Bundesland anders geregelt, in keinem beiläufig
Ein Dachbodenausbau ändert zwei Dinge, die das Baurecht interessieren: den Verwendungszweck eines Gebäudeteils und, fast immer, tragende Bauteile. Beides ist in allen neun Bauordnungen ein bewilligungspflichtiger Tatbestand. Ob im Einzelfall ein vollständiges Bewilligungsverfahren, ein vereinfachtes Verfahren oder eine Bauanzeige genügt, hängt vom Bundesland und vom Umfang ab - und davon, ob die Kubatur verändert wird. Eine Gaube, eine Dachanhebung oder ein neues Dachflächenfenster im Straßenbild sind eigene Fragen, bei denen auch Bebauungsbestimmungen, Ortsbildschutz und in Schutzzonen der Denkmalschutz hineinspielen.
Zwei Punkte werden regelmäßig übersehen. Erstens die Widmung: In manchen Bebauungsplänen ist die Zahl der zulässigen Geschosse oder die maximale Gebäudehöhe so festgelegt, dass ein ausgebautes Dachgeschoss als zusätzliches Geschoss zählt und nicht zulässig ist. Zweitens der zweite Rettungsweg. Wird aus dem Dachboden ein Aufenthaltsraum, muss von dort ein Fluchtweg ins Freie führen; je nach Gebäude und Landesrecht kann ein Fenster ausreichender Größe genügen, oder es braucht mehr. Wie ein Bauverfahren in Österreich abläuft, ist im Beitrag zum Genehmigungsprozess beschrieben. Die OIB-Richtlinien selbst sind übrigens kein Gesetz - sie gelten erst, weil jedes Bundesland sie in seiner Bautechnikverordnung für verbindlich erklärt, teilweise mit eigenen Abweichungen.
Dämmung: der Bauteil mit der schärfsten Anforderung
Decken und Dachschrägen gegen Außenluft haben nach OIB-Richtlinie 6 den strengsten U-Wert im ganzen Katalog: 0,20 W/(m²K) im Neubau. Bei einer Einzelmaßnahme ohne vorheriges Sanierungskonzept ist dieser Wert um 24 Prozent zu unterschreiten, also auf 0,15 W/(m²K). Mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK) bedeutet das rund 22 cm Dämmung, mit 0,040 W/(mK) etwa 25 cm.
Übliche Sparren aus dem Bestand sind 14 bis 18 cm hoch. Die Differenz muss also entweder durch Aufdopplung der Sparren, durch eine Untersparrendämmung oder durch eine Aufsparrendämmung über der Dachhaut geschlossen werden - die letzte Variante nur, wenn das Dach ohnehin neu gedeckt wird. Wie der Aufbau zwischen den Sparren funktioniert und wo die Fehler passieren, beschreibt der Beitrag zur Zwischensparrendämmung.
Untrennbar dazu gehört die luftdichte Ebene auf der Innenseite. Ein Dachaufbau verzeiht Fehler an dieser Stelle schlechter als jede Wand: Konvektion durch eine undichte Anschlussfuge bringt ein Vielfaches der Feuchtemenge in die Konstruktion, die durch Diffusion je hindurchgehen würde. Was Dampfbremse und Luftdichtheitsebene unterscheidet, steht im Beitrag zu Dampfbremse und Dampfsperre.
Die Treppe
Eine ausziehbare Bodentreppe reicht für einen Abstellraum, nicht für einen Aufenthaltsraum. Für die neue Verbindung gilt die Schrittmaßregel der OIB-Richtlinie 4: 2 × Stufenhöhe + Auftritt = 62 cm ± 3 cm. Eine Treppe mit 18 cm Steigung und 26 cm Auftritt ergibt 62 cm und liegt damit genau richtig.
Der Platzbedarf wird meist unterschätzt. Bei 3,00 m Geschosshöhe und 18 cm Steigung braucht es 17 Stufen, bei 26 cm Auftritt also gut 4,10 m Lauflänge. Diese Fläche geht im darunterliegenden Geschoss verloren - und zwar dort, wo bisher ein Zimmer war. Wer diesen Posten erst spät einplant, verliert entweder Wohnfläche unten oder landet bei einer steileren Treppe, die die Schrittmaßregel verletzt.
Was ein Dachbodenausbau kostet
Die Spannen in Österreich sind groß, weil zwei sehr verschiedene Vorhaben denselben Namen tragen. Der reine Innenausbau eines tragfähigen Dachbodens mit intakter, gedämmter Dachhaut ist ein anderes Projekt als ein Ausbau, bei dem Dachdeckung, Dämmung, Statik und Fenster mitgemacht werden.
| Umfang | Richtwert pro m² Nutzfläche |
|---|---|
| Innenausbau bei tragfähiger Decke und gedämmtem Dach (Trockenbau, Böden, Malerei) | 500 - 900 EUR |
| Vollständiger Ausbau inklusive Dämmung, Dachfenster, Elektrik, Heizung, Sanitär | 1.000 - 1.800 EUR |
| Mit Deckenverstärkung, Gauben oder Dachanhebung | 1.800 - 3.000 EUR |
Dazu kommen Posten, die unabhängig von der Fläche anfallen: statisches Gutachten und Vorbemessung, Einreichplanung durch eine planungsberechtigte Person, Behördengebühren und die neue Treppe. Bei einem 60 Quadratmeter großen Dachboden liegt der Gesamtrahmen damit realistisch zwischen 40.000 und über 100.000 Euro - eine Spanne, die sich erst nach der Statikprüfung sinnvoll eingrenzen lässt. Deshalb ist es günstiger, mit dem Gutachten zu beginnen als mit dem Grundriss.
Häufig gestellte Fragen zum Dachbodenausbau
Welche Raumhöhe braucht ein ausgebauter Dachboden in Österreich?
Aufenthaltsräume brauchen 2,50 m, bei Gebäuden mit höchstens drei Wohnungen und bei Reihenhäusern 2,40 m. Unter geneigten Dachflächen muss diese Höhe über der Hälfte der Fußbodenfläche erreicht werden. Entscheidend ist dabei, dass Flächen mit weniger als 1,50 m Raumhöhe aus der Berechnung herausfallen - die Bezugsgröße ist also kleiner als die Grundfläche des Raumes.
Ist für einen Dachbodenausbau eine Baubewilligung nötig?
In aller Regel ja. Der Ausbau ändert den Verwendungszweck eines Gebäudeteils und greift fast immer in tragende Bauteile ein - beides ist in allen neun Bauordnungen bewilligungspflichtig. Ob ein vollständiges Verfahren, ein vereinfachtes Verfahren oder eine Bauanzeige genügt, hängt vom Bundesland und vom Umfang ab. Ohne Änderung der Kubatur ist das Verfahren meist einfacher als mit Gaube oder Dachanhebung.
Trägt meine Dachbodendecke einen Wohnraum?
Das lässt sich nur durch Nachrechnen klären. Ein nicht ausgebauter Dachboden ist auf 0,5 kN/m² bemessen, ein Wohnraum auf 2,0 kN/m². Dazu kommt das Eigengewicht des neuen Aufbaus, das die Nutzlast häufig übersteigt. Maßgeblich sind Balkenquerschnitt, Spannweite, Balkenabstand und der Zustand des Holzes, insbesondere an den Auflagern in der Außenwand.
Wie viel Dämmung braucht ein ausgebautes Dachgeschoss?
Die OIB-Richtlinie 6 verlangt für Decken und Dachschrägen gegen Außenluft 0,20 W/(m²K), bei einer Einzelmaßnahme ohne Sanierungskonzept 0,15 W/(m²K). Das entspricht rund 22 bis 25 Zentimetern Dämmstärke. Bestandssparren sind meist nur 14 bis 18 cm hoch, sodass aufgedoppelt oder zusätzlich unter oder über den Sparren gedämmt werden muss.
Wie viel Fensterfläche ist vorgeschrieben?
Mindestens 10 Prozent der Bodenfläche als Nettoglasfläche. Ab einer Raumtiefe über 5 m kommt pro angefangenem weiteren Meter 1 Prozent dazu. Weil bei Dachflächenfenstern je nach Format 25 bis 35 Prozent der Außenfläche auf Rahmen und Flügel entfallen, muss mit der reinen Glasfläche gerechnet werden, nicht mit dem Rohbaumaß.
Was kostet ein Dachbodenausbau pro Quadratmeter?
Bei tragfähiger Decke und bereits gedämmtem Dach 500 bis 900 Euro pro Quadratmeter. Ein vollständiger Ausbau mit Dämmung, Dachfenstern und Haustechnik liegt bei 1.000 bis 1.800 Euro, mit Deckenverstärkung, Gauben oder Dachanhebung bei 1.800 bis 3.000 Euro. Dazu kommen Gutachten, Einreichplanung, Behördengebühren und die Treppe.
Reicht eine Bodentreppe für den ausgebauten Dachboden?
Nein. Für einen Aufenthaltsraum braucht es eine fest eingebaute Treppe, die der Schrittmaßregel entspricht: zweimal Stufenhöhe plus Auftritt ergeben 62 cm mit einer Toleranz von 3 cm. Bei 3,00 m Geschosshöhe und 18 cm Steigung sind das 17 Stufen und gut 4,10 m Lauflänge - Fläche, die im darunterliegenden Geschoss verloren geht und früh eingeplant werden sollte.
