Von der Stromrechnung eines Haushalts lässt sich genau ein Teil beeinflussen: der Energiepreis. Netzentgelt, Steuern und Abgaben sind behördlich festgelegt und für alle Kundinnen und Kunden im selben Netzgebiet gleich hoch - egal, bei wem der Strom gekauft wird. Der Anbieterwechsel wirkt also auf einen Teil der Rechnung, dafür aber ohne Gegenleistung: Technisch ändert sich nichts, der Zähler bleibt, der Netzbetreiber bleibt, unterbrochen wird die Versorgung nie.
Seit 1. Jänner 2026 gilt dafür ein neues Regelwerk. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz hat das ElWOG 2010 abgelöst, und mit der Wechsel-Verordnung 2026 gelten seit 1. April deutlich kürzere Fristen: Der technische Vorgang des Wechsels darf 24 Stunden nicht überschreiten.
Was Sie am Strompreis überhaupt beeinflussen können
Die Rechnung besteht aus drei Blöcken. Der Energiepreis kommt vom Lieferanten und ist der Wettbewerbsteil. Das Netzentgelt legt die Regulierungsbehörde je Netzgebiet fest. Dazu kommen Steuern und Abgaben.
| Bestandteil | Wer legt ihn fest | Aktueller Stand |
|---|---|---|
| Energiepreis | der Lieferant | frei verhandelbar, einziger Wettbewerbsteil |
| Netzentgelt | Regulierungsbehörde je Netzgebiet | 2026 im Österreichschnitt plus 1,3 Prozent für Haushalte |
| Elektrizitätsabgabe | Bund | 2026 für Haushalte 0,1 Cent je kWh, für Unternehmen 0,82 Cent |
| Erneuerbaren-Förderkosten | Bund | Förderbeitrag und Förderpauschale, jährlich verordnet |
| Gebrauchsabgabe | Gemeinde bzw. Land | nur in manchen Gemeinden |
| Umsatzsteuer | Bund | 20 Prozent auf alle Bestandteile, auch auf Netz und Abgaben |
Die Netzkostenerhöhung 2026 fällt moderat aus: Für einen durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch sind es rund 5 Euro pro Jahr oder 40 Cent im Monat. Regional geht die Entwicklung auseinander - in Burgenland und Tirol steigen die Entgelte am stärksten, in Salzburg und im Kleinwalsertal sinken sie deutlich. Die Übersicht der Steuern und Abgaben auf den Strompreis führt die einzelnen Positionen im Detail.
Der Wechsel läuft in drei Schritten
- Vergleichen. Der Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde deckt alle Anbieter in Österreich ab. Nötig sind nur Postleitzahl und Jahresverbrauch in Kilowattstunden; der Verbrauch steht auf der letzten Jahresabrechnung. Wer sie nicht zur Hand hat, gibt die Haushaltsgröße ein und rechnet mit Durchschnittswerten.
- Anmelden. Für den Vertrag brauchen Sie die Zählpunktbezeichnung - eine 33-stellige Nummer, die mit AT beginnt und auf jeder Stromrechnung steht.
- Abwarten. Alles Weitere erledigt der neue Lieferant. Er kündigt mit Vollmacht den alten Vertrag und nennt den Wechseltermin. Bis dahin liefert der bisherige Anbieter weiter.
Zwei praktische Punkte: Am Tag des Wechsels den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber melden, sonst schätzt er anhand bisheriger Verbrauchswerte. Und die Endabrechnung des alten Anbieters sollte binnen sechs Wochen nach dem Wechsel eintreffen. Den Ablauf beschreibt die E-Control Schritt für Schritt.
Die neuen Fristen seit 1. April 2026
Die Wechsel-Verordnung 2026 setzt § 25 Abs. 2 ElWG um, der wiederum auf die EU-Strombinnenmarktrichtlinie zurückgeht. Für Haushalte sind vor allem zwei Zahlen relevant: Das gesamte Verfahren darf höchstens drei Kalenderwochen dauern, gerechnet ab Kenntnisnahme durch den Netzbetreiber, und der technische Wechsel selbst darf 24 Stunden nicht überschreiten. Er muss an jedem Arbeitstag möglich sein, der Wechseltermin kann auf jeden Kalendertag fallen.
| Vorgang | Frist |
|---|---|
| Gesamtes Wechselverfahren | höchstens drei Kalenderwochen |
| Technischer Wechsel | höchstens 24 Stunden |
| Vorläufige Wechselanfrage beim Netzbetreiber | frühestens 20, spätestens sechs Tage vor dem Wechseltermin |
| Einwand des bisherigen Lieferanten aus zivilrechtlichen Gründen | binnen 24 Stunden nach Einlangen der Anfrage |
| Stornierung eines registrierten Wechsels durch den Endkunden | Weiterleitung und Storno je binnen 24 Stunden |
| Verbrauchsdaten für die Endabrechnung an den alten Lieferanten | binnen drei Kalenderwochen nach dem Wechseltermin |
Der Einwand aus zivilrechtlichen Gründen ist der Punkt, an dem eine laufende Bindefrist sichtbar wird: Besteht ein aufrechtes Vertragsverhältnis, kann der bisherige Lieferant widersprechen. Der neue Lieferant kann darauf beharren, muss den technischen Wechsel dann aber binnen 96 Stunden einleiten. Zivilrechtlich bleibt der alte Vertrag davon unberührt - wer trotz Bindung wechselt, riskiert Forderungen aus dem alten Vertrag.
Bindefrist, Kündigungsfrist und Rücktritt
Verträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen. Manche Anbieter arbeiten aber mit einer Mindestvertragsdauer. Dafür gelten Obergrenzen: Die Bindefrist darf höchstens ein Jahr betragen, die Kündigungsfrist höchstens zwei Wochen. Ob eine Bindung besteht, steht im Angebot, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Tarifkalkulator.
Beim Rücktrittsrecht gilt eine Frist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss - relevant vor allem bei Abschlüssen an der Haustür, am Telefon oder an Verkaufsständen mit Gewinnspiel. Wichtig ist die Reihenfolge danach: erst schriftlich zurücktreten, dann sofort die weitere Versorgung klären, also entweder beim bisherigen Anbieter bleiben oder rasch einen neuen wählen, und schließlich den Netzbetreiber informieren. Sonst entsteht eine Lücke, die in der Grundversorgung endet - und die ist teurer als jeder Marktpreis.
Worauf beim Vergleich zu achten ist
- Rabatte trennen vom Grundpreis. Ein Neukundenbonus wirkt im ersten Jahr, danach zählt der reguläre Tarif. Rechnen Sie beide Jahre durch.
- Fixpreis oder variabler Preis. Ein Fixpreis kostet in der Regel einen Aufschlag, dafür ist die Kalkulation für die Laufzeit sicher. Variable und börsenabhängige Tarife geben Preisrückgänge weiter, aber eben auch Anstiege.
- Grundpreis gegen Arbeitspreis. Bei kleinem Jahresverbrauch schlägt ein hoher jährlicher Grundpreis stärker durch als ein paar Zehntelcent beim Arbeitspreis.
- Preisänderungsklauseln lesen. Bei einer Preisänderung besteht ein Widerspruchsrecht - die Bedingungen dafür stehen im Vertrag.
- Herkunftsnachweis prüfen. Die Stromkennzeichnung sagt, woraus der gelieferte Strom stammt. Ohne sie ist "Ökostrom" nur ein Wort im Tarifnamen.
Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis senkt das Netzentgelt
Seit 1. April 2026 gibt es eine Neuerung, die unabhängig vom Lieferanten wirkt: den Sommer-Nieder-Arbeitspreis, kurz SNAP. Von 1. April bis 30. September ist der Arbeitspreis des Netzentgelts täglich zwischen 10 und 16 Uhr um 20 Prozent reduziert. Hintergrund ist die hohe Photovoltaik-Erzeugung um die Mittagszeit.
Voraussetzung ist, dass der Smart Meter die Verbrauchsdaten im Viertelstundenintervall misst; die Einstellung lässt sich meist selbst im Kundenportal des Netzbetreibers aktivieren. Danach berücksichtigt der Netzbetreiber den reduzierten Arbeitspreis automatisch. Was sich in dieses Fenster verschieben lässt - Waschmaschine, Geschirrspüler, Warmwasserbereitung, das Laden an der Wallbox oder der Betrieb der Wärmepumpe -, wird damit günstiger. Welche Daten der Zähler dafür liefert und wie das Opt-out funktioniert, steht im Beitrag zum Smart Meter. Wer selbst erzeugt, kombiniert das Ganze mit Photovoltaik am Einfamilienhaus oder mit einer Energiegemeinschaft. Details zu den Neuerungen sammelt die E-Control auf ihrer Seite Was ist neu 2026.
Wer mit Gas heizt, rechnet 2026 anders
Beim Gas fällt die Entwicklung deutlich schärfer aus als beim Strom. Für einen Durchschnittshaushalt mit 15.000 kWh Jahresverbrauch verteuern sich die Netzentgelte 2026 im österreichweiten Schnitt um 18,2 Prozent oder rund 6 Euro pro Monat. Überdurchschnittlich trifft es die Steiermark, Kärnten, das Burgenland und Niederösterreich.
Der Grund liegt in der Mengenrechnung: Die für die Tarifierung herangezogene Menge ist gegenüber dem Vorjahr um 8,6 Prozent gesunken, weil weniger Gas verstromt wird, die Konjunktur schwächelt und im Wärmebereich auf andere Energieträger umgestiegen wird. Dieselben Netzkosten verteilen sich damit auf weniger Kilowattstunden. Je nach Bundesland machen die Netzentgelte rund 20 Prozent der gesamten Gasrechnung aus - beim Wechsel des Gaslieferanten bleibt dieser Anteil unberührt. Für die Frage, ob sich der Umstieg lohnt, hilft der Vergleich zur Gasheizung im Bestand.
Häufig gestellte Fragen zum Stromanbieterwechsel
Wie lange dauert ein Stromanbieterwechsel in Österreich?
Das gesamte Verfahren darf höchstens drei Kalenderwochen dauern, gerechnet ab Kenntnisnahme durch den Netzbetreiber. Der technische Wechsel selbst darf seit 1. April 2026 24 Stunden nicht überschreiten und ist an jedem Arbeitstag möglich. Der Wechseltermin kann auf jeden Kalendertag fallen.
Muss ich meinen alten Stromvertrag selbst kündigen?
Nein. Der neue Lieferant übernimmt mit Ihrer Vollmacht die Kündigung und meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an. Sie brauchen dafür Ihre Zählpunktbezeichnung, eine 33-stellige Nummer, die mit AT beginnt und auf der Stromrechnung steht.
Kann der Strom beim Wechsel ausfallen?
Nein. Bis zum Wechseltermin liefert der bisherige Anbieter, danach der neue. Am Zähler und am Netzanschluss ändert sich nichts, der Netzbetreiber bleibt derselbe und bleibt für Wartung, Störungen und Ablesung zuständig.
Wie lange darf ein Anbieter mich binden?
Die Bindefrist darf höchstens ein Jahr betragen, die Kündigungsfrist höchstens zwei Wochen. Ob und wie lange eine Bindung besteht, steht im Angebot und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Innerhalb der Bindung ist ein Wechsel vertraglich nicht möglich.
Kann ich einen Vertrag widerrufen, den ich an der Haustür abgeschlossen habe?
Ja, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss, am besten schriftlich per Post oder E-Mail. Danach muss die weitere Versorgung sofort geklärt werden: entweder beim bisherigen Anbieter bleiben oder rasch einen neuen wählen und den Netzbetreiber informieren.
Wie viel vom Strompreis kann ich durch einen Wechsel überhaupt senken?
Nur den Energieanteil. Netzentgelt, Elektrizitätsabgabe, Erneuerbaren-Förderkosten, allfällige Gebrauchsabgabe und die Umsatzsteuer von 20 Prozent sind gesetzlich geregelt und in jedem Angebot gleich. Der Vergleich lohnt trotzdem, weil die Energiepreise der Anbieter deutlich auseinanderliegen.
Was ist der Sommer-Nieder-Arbeitspreis?
Von 1. April bis 30. September ist der Arbeitspreis des Netzentgelts zwischen 10 und 16 Uhr um 20 Prozent reduziert. Voraussetzung ist die Viertelstundenmessung am Smart Meter, die sich meist im Kundenportal des Netzbetreibers aktivieren lässt. Der Netzbetreiber rechnet den Rabatt danach automatisch ab.
