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Energiegemeinschaft in Österreich gründen - EEG, BEG, GEA im Überblick 2026

Eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach erzeugt mittags viel mehr Strom, als ein einzelner Haushalt verbraucht. Der Überschuss fließt zu schlechten Rückspeisetarifen ins Netz, während die Nachbarin nebenan Strom aus dem öffentlichen Netz zukauft. Diese Logik soll die Energiegemeinschaft auflösen: Wer in der Nachbarschaft produziert, soll an die Nachbarschaft verkaufen können - zu besseren Preisen für beide Seiten.

Seit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) 2021 ist diese Form des Strom­austauschs in Österreich rechtlich möglich. Ende 2025 zählte das Bundesministerium bereits über 11.500 aktive Energiegemeinschaften - 5.590 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, rund 1.000 Bürgerenergiegemeinschaften und 5.000 gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen. Das Konzept ist aus der Pilotphase längst raus.

Dieser Ratgeber erklärt, welche drei Formen es in Österreich gibt, was Gründung und Betrieb kosten, welche steuerlichen Pflichten gelten und worauf bei Auswahl und Beauftragung der Rechtsform zu achten ist.

Die drei Formen im Überblick

Österreich kennt drei juristisch unterschiedliche Formen der gemeinschaftlichen Stromnutzung. Welche zu einem Projekt passt, hängt von der räumlichen Ausdehnung, dem Wunsch nach finanziellen Vergünstigungen und der Anzahl der Beteiligten ab.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)

Die GEA ist die einfachste Form und schon seit 2017 möglich. Sie funktioniert innerhalb eines einzigen Gebäudes oder einer gemeinsamen Netzanlage. Klassischer Anwendungsfall: ein Mehrparteienhaus mit PV-Anlage am Dach, deren Strom auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt wird. Mindestens zwei Teilnehmer müssen beteiligt sein, eine eigene Rechtsform ist nicht erforderlich - ein Vertrag genügt.

Der große Vorteil: Bei einer GEA entfallen Netzentgelte für den intern verteilten Strom zu 100 Prozent. Das macht den selbst genutzten PV-Strom nochmals deutlich günstiger.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)

Die EEG ist die ambitioniertere Variante und wirkt grundstücksübergreifend, allerdings nur lokal innerhalb der Netzebenen 4 bis 7 (also unterhalb der Trafostation). Das ist räumlich meist eine Ortschaft, ein Stadtviertel oder eine Nachbarschaft. EEGs dürfen ausschließlich erneuerbaren Strom und Wärme erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen.

Eine eigene Rechtsform ist Pflicht. Üblich sind Verein, Genossenschaft oder GmbH. Mitglieder können natürliche Personen, Gemeinden, kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen sein - große Unternehmen sind ausgeschlossen.

Der finanzielle Anreiz: Netzentgelte sind für Strom innerhalb der EEG um 28 bis 64 Prozent reduziert, je nach Netzebene und Entfernung der Teilnehmer.

Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)

Die BEG ist die räumlich weiteste Form. Sie kann österreichweit agieren und alle Netzebenen 1 bis 7 nutzen. Anders als bei der EEG muss der Strom nicht aus erneuerbaren Quellen stammen - eine BEG kann auch konventionellen Strom verteilen.

Der Haken: Bei BEGs gibt es keine reduzierten Netzentgelte. Der finanzielle Vorteil entsteht ausschließlich aus dem direkten Stromhandel zwischen Mitgliedern. Für überregionale Projekte mit verteilten Erzeugungsanlagen ist die BEG dennoch oft die einzige rechtlich praktikable Form.

Welche Form passt zu welchem Projekt?

Projekt Form Grund
PV am Mehrparteienhaus für die Wohnungen GEA einfachste Form, 100 Prozent Netzentgelt-Befreiung
PV-Anlage einer Gemeinde für Bürger im Ort EEG lokal, Netztarif-Bonus, Vereinsstruktur
Landwirt mit Biogas für umliegende Höfe EEG lokale Wärmeerzeugung möglich
Initiative für PV-Beteiligung in mehreren Bundesländern BEG nur österreichweit zulässig
Genossenschaft betreibt Anlagen in mehreren Orten BEG überregionale Verbindung

Eine ausführliche Übersicht zu den juristischen Details bietet die offizielle Plattform energiegemeinschaften.gv.at, die vom Bundesministerium betrieben wird.

Gründung einer EEG Schritt für Schritt

Wer eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft gründet, durchläuft typischerweise sechs Phasen.

  • Initiative bilden: Mindestens zwei interessierte Parteien finden sich. In der Praxis bewährt sich eine Gründungsgruppe von fünf bis 15 Personen, weil später ohnehin mehrere Teilnehmer dazu kommen.
  • Erzeugungs- und Verbrauchsprofile erheben: Wer hat eine PV-Anlage, wie groß ist sie, wann produziert sie? Wer braucht Strom, wann und wieviel? Smart-Meter-Daten der letzten zwölf Monate sind die Grundlage.
  • Rechtsform wählen: Verein, Genossenschaft oder GmbH. Für die meisten kleineren EEGs ist der gemeinnützige Verein die wirtschaftlich attraktivste Lösung.
  • Statuten und Mitgliedsvertrag aufsetzen: Aufnahme- und Austrittsbedingungen, Verrechnungsmodalitäten, Tarifstruktur, Stimmrechte. Muster gibt es auf der Plattform energiegemeinschaften.gv.at.
  • Bei E-Control und Netzbetreiber registrieren: Die EEG braucht eine eigene RIA-Identnummer und einen Vertrag mit dem örtlichen Netzbetreiber. Die Registrierung beim Netzbetreiber kann bis zu drei Monate dauern.
  • Smart Meter aktivieren: Jeder Teilnehmer braucht einen funktionierenden Smart Meter mit Viertelstundenwerten. Ohne Smart Meter keine EEG-Verrechnung.

Realistische Gründungsdauer von der ersten Idee bis zur ersten verrechneten Kilowattstunde: vier bis neun Monate. Wer schneller starten will, sollte einen spezialisierten Dienstleister beauftragen, der den Prozess in zwei bis vier Monaten abwickelt.

Rechtsformen und Gründungskosten

Die Wahl der Rechtsform wirkt sich auf Gründungskosten, laufende Pflichten und Haftung aus. Drei Formen sind in der Praxis üblich.

Verein

Der Verein ist die günstigste Form. Gründungskosten 50 bis 100 Euro, jährliche Buchhaltungskosten 300 bis 800 Euro. Vorteil: einfache Strukturen, demokratische Entscheidungen, niedrige Schwelle. Nachteil: Haftung des Vorstands, je nach Höhe der Umsätze auch Pflicht zur doppelten Buchhaltung. Geeignet für EEGs mit bis zu 30 Mitgliedern und überschaubaren Energiemengen.

Genossenschaft

Die Genossenschaft hat Tradition in Österreich, ist aber teurer in der Gründung. Mitgliedschaft in einem Revisionsverband (300 bis 800 Euro pro Jahr) ist Pflicht, jährliche Revision dauerhaft erforderlich. Vorteil: jeder Mitglied hat eine Stimme unabhängig vom Anteil, klare juristische Strukturen. Geeignet für mittlere EEGs ab 30 bis 100 Mitgliedern.

GmbH

Die GmbH ist die professionellste, aber teuerste Form. Stammkapital 10.000 Euro (bei Gründungsprivilegierung zumindest 5.000 Euro), Notarkosten 1.500 bis 3.000 Euro. Geeignet für große EEGs mit hohem Investitionsvolumen, gewerblicher Tätigkeit oder externen Investoren.

Steuern und Abgaben - was Mitglieder wissen müssen

Energiegemeinschaften gelten in Österreich als unternehmerische Tätigkeit, auch wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Daraus ergeben sich klare steuerliche Pflichten.

Körperschaftsteuer

Vereine, Genossenschaften und GmbHs unterliegen der Körperschaftsteuer auf den jährlichen Gewinn. Der Steuersatz liegt bei 23 Prozent ab 2024. Wer als gemeinnütziger Verein anerkannt wird, kann Befreiung erlangen, was bei reinen Energiegemeinschaften in der Praxis aber schwer erreichbar ist.

Umsatzsteuer

Stromlieferungen an Endverbraucher unterliegen 20 Prozent Umsatzsteuer. Kleine EEGs mit Jahresumsatz unter 55.000 Euro können die Kleinunternehmerregelung nutzen und sind dann von der Umsatzsteuer befreit - allerdings ohne Vorsteuerabzug. Bei größerer Umsatzschwelle ist die Option zur USt-Pflicht oft günstiger, weil Anlagen-Investitionen vorsteuerabzugsfähig werden.

Elektrizitätsabgabe 2026

Befristet für 2026 gilt eine Sonderregelung bei der Elektrizitätsabgabe. Für Anlagen mit Standardlastprofilen HO, HA und HF beträgt die Abgabe 0,001 Euro pro Kilowattstunde, für alle anderen 0,0082 Euro je Kilowattstunde. Eine vollständige Befreiung bei selbst erzeugtem PV-Strom innerhalb der Energiegemeinschaft ist auf Antrag möglich.

Einkommensteuer der einzelnen Mitglieder

Wer als Eigentümer einer PV-Anlage Strom an die EEG verkauft, muss die Einnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben. Bei Überschuss-Einspeisung aus einer kleinen Hausanlage greift meist die Bagatellgrenze von 13.000 kWh pro Jahr, unterhalb derer die Einkünfte einkommensteuerfrei sind. Darüber wird normal versteuert.

Wirtschaftliche Vorteile in konkreten Zahlen

Wie viel ein Haushalt durch die Teilnahme an einer EEG spart, hängt vom Strompreis am Markt, vom Anteil des selbst genutzten EEG-Stroms und von der Netztarif-Reduktion ab. Ein Rechenbeispiel macht den Effekt greifbar.

Ein Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch bezieht 30 Prozent (1.200 kWh) aus der EEG. Der Strompreis aus der EEG liegt bei 18 Cent pro Kilowattstunde, der Marktpreis bei 26 Cent. Das spart 8 Cent pro Kilowattstunde mal 1.200 kWh, also 96 Euro pro Jahr beim reinen Energiepreis.

Zusätzlich werden die Netzentgelte für diese 1.200 kWh um etwa 40 Prozent reduziert. Bei einem Standardnetztarif von 8 Cent pro Kilowattstunde entstehen weitere Einsparungen von rund 38 Euro pro Jahr. Insgesamt ergeben sich Einsparungen von 130 bis 180 Euro pro Jahr, abhängig vom genauen Tarif und der Bezugsmenge.

Für den Anlagenbetreiber - meist Eigentümer einer Photovoltaikanlage - lohnt sich die EEG ebenfalls. Statt 7 bis 9 Cent Einspeisetarif aus dem Netz bekommt er innerhalb der EEG 14 bis 20 Cent pro Kilowattstunde. Die Amortisationszeit der PV-Anlage verkürzt sich dadurch um zwei bis vier Jahre.

Tarifgestaltung innerhalb der EEG

Eine der wichtigsten Entscheidungen beim Aufbau einer EEG ist die Tarifgestaltung. Statuten und Mitgliedsvertrag legen fest, zu welchem Preis Strom innerhalb der Gemeinschaft gehandelt wird. Drei Modelle haben sich etabliert.

Erstens das Fixpreis-Modell: Ein einheitlicher Preis - etwa 18 Cent pro Kilowattstunde - gilt für alle internen Stromlieferungen. Vorteil: einfache Kommunikation, planbare Beträge. Nachteil: keine Reaktion auf Marktpreise, kann bei stark schwankendem Großhandelspreis ungerecht wirken.

Zweitens das Marktpreis-Kopplungsmodell: Der EEG-Preis orientiert sich am Strompreis-Spotmarkt minus oder plus einer fixen Marge. Vorteil: marktnah, fair für beide Seiten. Nachteil: höherer Verwaltungsaufwand, schwankende Preise schwerer kommunizierbar.

Drittens das Kostenpreis-Modell: Der Tarif deckt nur die tatsächlichen Kosten der EEG ab (Verwaltung, Versicherung, Wartung). Erzeuger geben Strom günstig ab, Mitglieder zahlen wenig. Geeignet für gemeinnützig motivierte Gemeinschaften ohne Profitorientierung. Bei diesem Modell ist die Anerkennung als gemeinnütziger Verein leichter, was steuerliche Vorteile bringen kann.

Smart Meter, Stromhandel und Abrechnung

Ohne Smart Meter funktioniert keine Energiegemeinschaft. Die Geräte messen den Verbrauch in Viertelstundenintervallen und übermitteln die Daten an den Netzbetreiber, der die Aufteilung zwischen EEG-internem und externem Verbrauch durchführt. Smart Meter sind in Österreich Standard und bei allen Netzbetreibern verfügbar.

Die Verrechnung läuft entweder über den Netzbetreiber oder über einen externen Abrechnungsdienstleister. Spezialisierte Anbieter wie OurPower, Energy Family oder Power Solution haben eigene Plattformen für die Aufteilung der erzeugten Energie. Die Verrechnung erfolgt monatlich oder quartalsweise, der Aufwand für die einzelnen Mitglieder ist gering.

Wer eine eigene PV-Anlage in die EEG einbringt, sollte die Anlage technisch fit machen. Ein Smart Meter mit Viertelstundenauflösung, ein moderner Wechselrichter mit Datenschnittstelle und im Idealfall ein Batteriespeicher gehören dazu. Eine Übersicht zu Stromspeichern finden Sie unter Stromspeicher für Einfamilienhäuser.

Beispielprojekte aus Österreich

Drei Projekte zeigen, wie unterschiedlich EEGs in Österreich aussehen können. In der oberösterreichischen Gemeinde Eberstalzell entstand 2022 die erste rein bürgergetragene EEG mit über 40 Haushalten. Eine PV-Anlage auf dem Gemeindeamt und zwei größere Anlagen auf landwirtschaftlichen Hallen versorgen seither rund 80 Prozent der Mitglieder mit lokalem Strom.

In Graz hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft eines 24-Parteien-Hauses gemeinsam mit der Hausverwaltung eine GEA aufgesetzt. Die 30-kWp-Anlage auf dem Flachdach speist zu 100 Prozent in die Wohnungen, der Reststrom geht ans öffentliche Netz. Pro Wohnung sparen die Bewohner durchschnittlich 110 Euro pro Jahr bei Stromkosten von 800 bis 1.200 Euro - eine Reduktion zwischen neun und 14 Prozent.

In Vorarlberg läuft seit 2024 eine BEG, die Anlagen in vier Bundesländern bündelt und an Abnehmer in ganz Österreich liefert. Die Initiative entstand aus einem Genossenschaftsmodell für ländliche Energieversorgung und zeigt, wie BEGs trotz fehlender Netzentgelt-Vergünstigungen wirtschaftlich funktionieren können - wenn die Erzeugung gemeinschaftlich finanziert wird.

Was sich ab Oktober 2026 ändert

Mit 1. Oktober 2026 tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft. Es ersetzt das ElWOG und bringt einige Änderungen für Energiegemeinschaften. Besonders relevant sind neue Schwellenwerte für Bagatellgrenzen, modernisierte Verrechnungsprozesse und vereinfachte Registrierungsverfahren beim Netzbetreiber.

Für bestehende Energiegemeinschaften gibt es Übergangsfristen. Neugründungen sollten die Statuten bereits an die neue Rechtslage anpassen, um spätere Korrekturen zu vermeiden. Ein Blick auf die aktuellen Informationen der Energie-Control Austria ist vor jeder Gründung empfohlen.

Herausforderungen und typische Stolperfallen

Aus der Praxis der ersten Gründungsjahre lassen sich einige Lektionen ablesen, die häufig wiederkehren. Wer eine EEG aufbaut, sollte sich auf diese Stolperfallen vorbereiten.

Die erste Herausforderung ist das Erzeugungs-Verbrauchs-Mismatch. PV-Anlagen produzieren mittags, viele Haushalte verbrauchen Strom aber morgens und abends. Wenn alle Mitglieder ähnliche Profile haben, bleibt der Erzeugungsüberschuss ungenutzt. Erfolgreiche EEGs binden bewusst Verbraucher mit anderen Lastprofilen ein: Gewerbebetriebe mit Tagesverbrauch, Schulen, Pensionistenheime, Restaurants. Die Mischung aus Haushalten und Tagesverbrauchern erhöht die intern verteilte Energiemenge oft um Faktor zwei bis drei.

Die zweite Herausforderung ist die juristische Haftung des Vorstands. Bei einem Verein haftet der Vorstand persönlich, wenn grobe Sorgfaltspflichten verletzt werden. Eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) kostet 200 bis 500 Euro pro Jahr und ist für EEG-Vorstände dringend zu empfehlen, sobald nennenswerte Stromumsätze fließen.

Die dritte Herausforderung ist der Datenschutz. Smart-Meter-Daten geben sehr detaillierte Einblicke in Lebensgewohnheiten. Die DSGVO-konforme Verarbeitung dieser Daten ist Pflicht, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss geführt werden, ggf. ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich. Spezialisierte Dienstleister übernehmen das gegen Pauschalen von 50 bis 150 Euro pro Mitglied und Jahr.

Praktische Empfehlungen für Hauseigentümer

Wer als Hauseigentümer mit PV-Anlage über eine Energiegemeinschaft nachdenkt, sollte drei Punkte prüfen. Erstens die Anlagengröße: Lohnt sich der Aufwand bei einer 5-kWp-Anlage? Tendenziell ja, weil der Überschussstrom in der EEG deutlich besser vergütet wird als am Spotmarkt. Bei sehr kleinen Anlagen unter 3 kWp wird der Verwaltungsaufwand möglicherweise nicht wettgemacht.

Zweitens die Nachbarschaft: Gibt es in der Umgebung andere Interessierte? Eine erfolgreiche EEG braucht eine Mischung aus Erzeugern und Verbrauchern. Ein Aushang im örtlichen Gemeindeblatt oder eine Initiative über die Gemeinde bringt oft die ersten Kontakte. Auch die Beteiligung an einer bereits bestehenden EEG ist meist einfacher als die Neugründung.

Drittens das Lastprofil: Wer tagsüber kaum zu Hause ist und nur abends viel Strom braucht, profitiert von einer EEG nur begrenzt, weil der PV-Strom mittags am höchsten ist. Ein Batteriespeicher oder die Kombination mit einem Elektroauto als Speicher erhöht den Eigenanteil deutlich. Auch ein Wärmepumpen-Heizstab oder eine Wallbox, die programmiert mittags lädt, hilft den eigenen EEG-Bezug zu maximieren.

Auch der Versicherungsschutz sollte angepasst werden. Eine PV-Anlage, die in eine EEG integriert ist, gilt versicherungstechnisch oft als gewerblich genutzt. Ein Anruf bei der Haushaltsversicherung klärt, ob die Anlage weiterhin mitversichert ist. Bei kleinen Mengen ist das meist unproblematisch, bei größeren Anlagen über 10 kWp empfiehlt sich eine separate Photovoltaik-Versicherung mit erweiterten Bausteinen.

Häufig gestellte Fragen zu Energiegemeinschaften in Österreich

Was ist der Unterschied zwischen EEG und BEG?

Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) wirkt lokal innerhalb der Netzebenen 4 bis 7 und nutzt ausschließlich erneuerbare Energie, dafür sind die Netzentgelte für intern verteilten Strom um 28 bis 64 Prozent reduziert. Die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) wirkt österreichweit auf allen Netzebenen, ist nicht auf erneuerbare Energie beschränkt, bekommt aber keine reduzierten Netzentgelte.

Welche Rechtsform ist für eine kleine EEG am besten?

Für EEGs mit bis zu 30 Mitgliedern ist meist der Verein die wirtschaftlichste Form. Gründungskosten liegen bei 50 bis 100 Euro, die laufende Buchhaltung kostet 300 bis 800 Euro pro Jahr. Bei mittlerer Größe lohnt sich die Genossenschaft, ab gewerblicher Tätigkeit oder externen Investoren die GmbH mit mindestens 5.000 bis 10.000 Euro Stammkapital.

Wie lange dauert die Gründung einer Energiegemeinschaft?

Von der ersten Idee bis zur ersten verrechneten Kilowattstunde vergehen bei Eigeninitiative meist vier bis neun Monate. Mit spezialisiertem Dienstleister geht es in zwei bis vier Monaten. Der größte Zeitfresser ist die Registrierung beim Netzbetreiber, die bis zu drei Monate dauern kann, sowie die Aktivierung der Smart Meter aller Teilnehmer.

Welche Steuern fallen für eine EEG an?

Die EEG zahlt 23 Prozent Körperschaftsteuer auf den Gewinn und führt 20 Prozent Umsatzsteuer auf Stromlieferungen ab. Unter 55.000 Euro Jahresumsatz greift die Kleinunternehmerregelung mit Befreiung von der USt. Mitglieder, die als Anlagenbetreiber Strom an die EEG verkaufen, versteuern die Einkünfte erst über der Bagatellgrenze von 13.000 kWh pro Jahr.

Wie viel kann ich als Haushalt sparen?

Ein Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und 30 Prozent EEG-Bezug spart typischerweise 130 bis 180 Euro pro Jahr. Die Einsparung setzt sich aus dem günstigeren Strompreis innerhalb der EEG und der Netzentgelt-Reduktion zusammen. Für Anlagenbetreiber lohnt sich die EEG noch stärker, weil der Einspeisetarif statt 7 bis 9 Cent jetzt 14 bis 20 Cent pro Kilowattstunde beträgt.

Brauche ich einen Smart Meter?

Ja, jeder Teilnehmer an einer Energiegemeinschaft braucht einen aktivierten Smart Meter mit Viertelstundenwerten. Smart Meter sind in Österreich Standard und kostenlos vom Netzbetreiber verfügbar, müssen aber explizit aktiviert werden. Ohne funktionierenden Smart Meter ist die EEG-Verrechnung technisch nicht möglich.

Lohnt sich eine eigene EEG-Gründung oder Beitritt zu bestehender?

In den meisten Fällen ist der Beitritt zu einer bestehenden EEG einfacher und wirtschaftlicher. Der Verwaltungsaufwand ist deutlich geringer, die Strukturen sind eingespielt, die Verrechnung läuft automatisch. Eine Neugründung lohnt sich vor allem dann, wenn vor Ort noch keine EEG existiert oder die bestehende geografisch nicht passt. Eine Liste aktiver Gemeinschaften bietet die offizielle Plattform energiegemeinschaften.gv.at. Auch bei der Energieberatung Ihres Bundeslandes ist nachzufragen, welche Initiativen in Ihrer Region aktiv sind. Viele Gemeinden veröffentlichen Aufrufe zu Neugründungen im Amtsblatt oder in der Gemeindezeitung.