Warum die Bauherrenhaftpflicht keine freiwillige Zusatzversicherung ist
Wer in Österreich ein Haus baut, wird zum Bauherrn - und damit zur Person, die rechtlich für alles verantwortlich ist, was auf der Baustelle passiert. Diese Verantwortung lässt sich nicht an die Baufirma delegieren. Auch nicht an den Architekten. Der Bauherr haftet, Punkt.
Das klingt hart, ist aber die klare Linie der österreichischen Rechtsprechung. Stürzt ein Nachbarskind in die ungesicherte Baugrube, fällt ein Dachziegel auf das parkende Auto des Postboten, rutscht Aushubmaterial bei Regen auf die öffentliche Strasse - in allen drei Fällen steht der Bauherr mit seinem Privatvermögen in der ersten Reihe. Genau für diese Fälle wurde die Bauherrenhaftpflichtversicherung entwickelt.
Die Prämie für ein normales Einfamilienhaus bewegt sich zwischen 100 und 250 Euro - einmalig, für die gesamte Bauzeit. Das Risiko, das damit abgesichert wird, kann sechs- bis siebenstellig werden. Kaum eine andere Versicherung hat ein derart günstiges Verhältnis von Prämie zu potenziellem Schaden.
Definition: Was genau ist die Bauherrenhaftpflicht?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für die Bauphase. Sie deckt Schadenersatzansprüche Dritter ab, die durch das Bauvorhaben entstehen - also konkret durch die Baustelle, den Rohbau oder die Arbeiten darauf.
Wichtig: Sie ersetzt nicht die private Haftpflichtversicherung, sondern ergänzt sie. Die übliche Privathaftpflicht schliesst Risiken aus der Eigenschaft als Bauherr explizit aus - oder deckt sie nur bis zu einer minimalen Bausumme, typischerweise bis etwa 50.000 Euro Bauwert. Sobald Sie darüber hinaus bauen, greift die Privathaftpflicht nicht mehr. Ein Neubau liegt nahezu immer deutlich über dieser Grenze.
Zwei Dinge sind also abzugrenzen: Die Privathaftpflicht ist für Alltagsrisiken gedacht, die Bauherrenhaftpflicht für die spezifischen Risiken des Bauens. Beide decken unterschiedliche Sphären ab und sind nicht austauschbar.
Die gesetzliche Grundlage: §1319 ABGB und die Verkehrssicherungspflicht
Die Haftung des Bauherrn fusst nicht auf einem einzelnen Paragrafen, sondern auf einem Geflecht aus allgemeinem Schadenersatzrecht und spezifischen Normen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs. Die zentrale Vorschrift für Bauwerke ist §1319 ABGB. Sie besagt, dass der Besitzer eines Werkes haftet, wenn durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes jemand verletzt oder eine Sache beschädigt wird - sofern die Ursache in einer mangelhaften Beschaffenheit liegt und der Besitzer nicht beweisen kann, dass er alle zur Abwendung der Gefahr nötige Sorgfalt angewendet hat.
Dazu kommt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht: Wer eine Gefahrenquelle schafft - und eine Baustelle ist so ziemlich das Musterbeispiel einer Gefahrenquelle - muss dafür sorgen, dass davon niemand zu Schaden kommt. Diese Pflicht ist in Österreich aus der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs entwickelt worden und trifft jeden Bauherrn. Eng verwandt ist die Wegehalterhaftung nach §1319a ABGB, die immer dann zum Tragen kommt, wenn Wege oder Zufahrten zur Baustelle betroffen sind.
Konkret bedeutet das drei ineinandergreifende Pflichten: die eigentliche Verkehrssicherungspflicht (Baustelle absichern, Bauzaun, Warnschilder, Beleuchtung), die Auswahlpflicht (nur qualifizierte, zuverlässige Unternehmer beauftragen) und die Überwachungspflicht (prüfen, ob diese Unternehmer ordentlich arbeiten). Wird eine dieser Pflichten verletzt und entsteht daraus ein Schaden, haftet der Bauherr.

Drei Schadenskategorien, die abgedeckt sind
Die Bauherrenhaftpflicht schützt vor drei grundlegenden Arten von Schäden, die Dritten durch die Baustelle entstehen können.
Personenschäden. Der schwerste Fall. Ein Spaziergänger stürzt in die nicht ausreichend abgesicherte Baugrube und zieht sich eine Wirbelsäulenverletzung zu. Spitalskosten, Reha, Schmerzengeld, Verdienstentgang, im schlimmsten Fall Rentenzahlungen über Jahrzehnte - die Summen laufen schnell in den siebenstelligen Bereich. Gerade Kinder, die auf einer nicht abgesperrten Baustelle spielen, führen in der Praxis regelmässig zu Grossschäden, weil die Judikatur hier besonders strenge Sorgfaltsmassstäbe anlegt.
Sachschäden. Der Bagger reisst die Gasleitung auf der Nachbarparzelle an. Ein LKW der Baufirma streift beim Rangieren das Hoftor des Nachbarn. Bei Aushubarbeiten bilden sich Risse in der angrenzenden Garage, weil der Boden nachgibt. Ein von der Baustelle wehendes Schalungsbrett zerschlägt die Windschutzscheibe eines parkenden Wagens. All das sind klassische Sachschäden, für die der Bauherr verantwortlich ist.
Vermögensschäden. Reine Vermögensschäden sind solche, die weder Personen noch Sachen direkt betreffen, sondern sich rein finanziell auswirken. Das Geschäft nebenan verliert Umsatz, weil der Gehweg wegen Ihrer Baustelle drei Wochen gesperrt war. Der Nachbar muss für zwei Wochen ins Hotel, weil sein Stromanschluss bei Ihren Aushubarbeiten beschädigt wurde. Diese mittelbaren Schäden sind in guten Bauherrenhaftpflicht-Policen ebenfalls eingeschlossen, sollten aber explizit in den Vertragsbedingungen benannt sein.
Was die Bauherrenhaftpflicht nicht abdeckt
Die Bauherrenhaftpflicht ist kein Allrisiken-Paket. Sie hat klare Grenzen, und wer sie nicht kennt, wähnt sich in falscher Sicherheit.
Nicht versichert sind eigene Baumängel und Schäden am Bauwerk selbst. Wenn das Dach nicht dicht ist, wenn der Estrich reisst, wenn die Bodenplatte sinkt - das sind Gewährleistungsfälle, die über den jeweiligen Professionisten und dessen Berufshaftpflicht laufen. Die Bauherrenhaftpflicht tritt nur ein, wenn aus einem Baumangel ein Schaden für einen Dritten entsteht.
Nicht versichert sind Ansprüche aus Verträgen mit Handwerkern und Baufirmen. Wer einen Werkvertrag mit einer Baufirma abschliesst und diesen bricht - oder eine Rechnung nicht zahlt - bewegt sich im Vertragsrecht, nicht im Haftpflichtrecht.
Nicht versichert sind in aller Regel Schäden am Rohbau selbst durch Brand, Sturm, Hagel, Einbruch oder Vandalismus. Dafür ist die Rohbau- oder Bauleistungsversicherung zuständig, die zu einer anderen Versicherungsfamilie gehört.
Nicht versichert sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Wer absichtlich den Zaun des Nachbarn umreisst, fällt aus jeder Haftpflichtversicherung heraus - das ist eine Grundregel des gesamten Versicherungsrechts.
Und schliesslich: Personenschäden an Mitarbeitern beauftragter Baufirmen sind normalerweise Sache der AUVA, also der gesetzlichen Unfallversicherung. Hier springt die Bauherrenhaftpflicht nur in Regressfällen oder bei besonderen Konstellationen ein.
Ab wann gilt der Versicherungsschutz und wie lange?
Die Bauherrenhaftpflicht muss vor Baubeginn abgeschlossen sein. Das klingt selbstverständlich, wird aber immer wieder vergessen - und nachträglicher Abschluss bringt in aller Regel keinen rückwirkenden Schutz.
Der Versicherungsschutz beginnt typischerweise mit Beginn der Bauarbeiten, bei vielen Policen sogar schon mit den Vorarbeiten wie Baugrubenaushub oder Vermessung. Er endet mit der Fertigstellung und Bauendabnahme beziehungsweise dem Bezug des Gebäudes.
Die vertragliche Maximaldauer liegt bei den meisten österreichischen Anbietern bei zwei bis drei Jahren ab Vertragsbeginn. Wer länger baut - bei Eigenleistung und schrittweisem Innenausbau keine Seltenheit - muss den Vertrag rechtzeitig verlängern. Wichtig: Die Einmalprämie der gängigen Bauherrenhaftpflicht-Policen bezieht sich auf genau diese vorab vereinbarte Bauzeit. Läuft die Frist ab, ohne dass verlängert wird, endet der Schutz - auch wenn das Haus noch nicht fertig ist.
Manche Versicherer bieten die Bauherrenhaftpflicht als kostenlosen Bestandteil einer vorzeitig abgeschlossenen Eigenheimversicherung. Das kann attraktiv sein, wenn die Konditionen stimmen - sollte aber nicht zum Selbstläufer werden, ohne die konkreten Deckungssummen und Ausschlüsse gegen eine eigenständige Police zu vergleichen.
Deckungssummen: Warum fünf Millionen oft zu wenig sind
Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, den die Versicherung pro Schadensfall zahlt. Sie ist der wichtigste Parameter einer Haftpflichtpolice - und der, an dem am häufigsten gespart wird, obwohl gerade hier der Unterschied zwischen ausreichendem Schutz und finanzieller Existenzgefahr liegt.
Die übliche Empfehlung für Bauherrenhaftpflicht in Österreich liegt bei mindestens fünf Millionen Euro, branchenüblich ist inzwischen eine pauschale Deckung von zehn Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei grösseren Bauvorhaben oder Bauten in dichter Bebauung sind 15 bis 20 Millionen Euro nicht übertrieben.
Warum so viel? Schwere Personenschäden - dauerhafte Querschnittslähmung, schwerste Schädel-Hirn-Traumata, Todesfälle mit unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen - können summiert über Jahrzehnte hinweg tatsächlich Millionenbeträge verursachen: Heilbehandlung, Pflege, Verdienstentgang, Schmerzengeld, Hinterbliebenenrenten. Wer mit fünf Millionen Deckung abschliesst und dann auf einen Schaden von sieben Millionen trifft, haftet die Differenz persönlich. Bei zwei Millionen Euro Mehrkosten ist die wirtschaftliche Existenz einer normalen Familie zerstört.
Der Aufpreis für eine höhere Deckungssumme ist in der Bauherrenhaftpflicht erstaunlich gering - von fünf auf zehn Millionen bewegen sich die meisten Policen im Bereich von 20 bis 50 Euro Aufpreis über die gesamte Bauzeit. Das ist einer der wenigen Fälle, bei denen es keinen rationalen Grund gibt, an der Deckungssumme zu sparen.
Was die Bauherrenhaftpflicht in Österreich kostet
Die Prämie richtet sich nach der Bausumme und wird üblicherweise mit einer Formel berechnet, die ungefähr einem Promille der Bausumme entspricht - also 1 Euro pro 1.000 Euro Bausumme.
In der Praxis ergeben sich folgende Grössenordnungen für die einmalige Gesamtprämie über die gesamte Bauzeit:
- Bausumme 200.000 Euro: etwa 100 bis 150 Euro
- Bausumme 300.000 Euro: etwa 130 bis 200 Euro
- Bausumme 400.000 Euro: etwa 160 bis 280 Euro
- Bausumme 600.000 Euro: etwa 240 bis 400 Euro
- Bausumme 1.000.000 Euro: etwa 400 bis 700 Euro
Die Mindestprämie liegt bei den meisten Anbietern bei etwa 100 Euro - auch für sehr kleine Vorhaben. Die tatsächliche Prämie hängt ausserdem davon ab, ob Eigenleistung mitversichert wird, welche Deckungssumme gewählt ist und ob Zusatzbausteine wie Gewässerschaden, Allmählichkeitsschäden oder Vermögensschäden eingeschlossen sind. (Stand April 2026.)
Ein Preisvergleich lohnt sich. Die Unterschiede zwischen den Anbietern bewegen sich auf den ersten Blick nicht bei der Prämie, sondern bei den Deckungsumfängen. Wer nur auf den Euro-Betrag schaut, landet mitunter bei einer Police mit geringeren Leistungen - und merkt es erst im Schadensfall.
Eigenleistung: Der heikle Sonderfall
Eigenleistung - also selbst Hand anlegen beim Hausbau - ist in Österreich weit verbreitet und ein gängiger Weg, Baukosten zu reduzieren. Versicherungstechnisch ist sie allerdings ein Sonderfall, der gesondert geklärt werden muss.
Zwei Szenarien sind zu unterscheiden. Erstens: Der Bauherr selbst arbeitet auf seiner Baustelle. Schäden, die er dabei Dritten zufügt - etwa ein vom Gerüst fallendes Werkzeug, das das Nachbarauto trifft - sind bei einer vollwertigen Bauherrenhaftpflicht grundsätzlich mitversichert. Wichtig ist hier, dass die Eigenleistung beim Vertragsabschluss explizit angegeben und der Versicherungssumme angemessen zugerechnet wird. Wer die Eigenleistung verschweigt, riskiert Leistungsverweigerung.
Zweitens: Freunde, Verwandte, Nachbarn helfen mit. Die klassische Nachbarschaftshilfe. Auch hier sind Schäden dieser unentgeltlichen Helfer an Dritten in vielen Tarifen der Bauherrenhaftpflicht eingeschlossen, sofern sie vor Baubeginn gemeldet wurden. Die Helfer selbst sind damit aber nicht vor Eigenverletzungen geschützt - stürzt der Schwager vom Gerüst und verletzt sich schwer, ist das eine andere Versicherungsfrage.
Für den Schutz der Helfer selbst gibt es in Österreich die Bauhelferversicherung (eine private Unfallversicherung für Mithelfer) oder, wenn die Helfer entlohnt werden, die Pflichtanmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse mit entsprechender Einbeziehung in die gesetzliche Unfallversicherung der AUVA. Sobald ein Helfer eine Gegenleistung erhält - egal ob Bargeld, Sachleistung oder in grösserem Umfang Bewirtung - gilt er arbeitsrechtlich als Beschäftigter und muss vor Arbeitsbeginn angemeldet sein. Ohne Anmeldung drohen empfindliche Strafen. Mehr zu den rechtlichen Rahmenbedingungen steht im Beitrag Baurecht in Österreich - Grundlagen für Bauherren.

Bauherrenhaftpflicht, Rohbauversicherung, Bauleistungsversicherung: Was ist der Unterschied?
Bei den Bauversicherungen herrscht bei vielen Bauherren Begriffschaos - was verständlich ist, weil die Produkte ähnlich klingen, aber sehr verschiedene Dinge absichern.
Die Bauherrenhaftpflicht sichert das Verhalten des Bauherrn und der Baustelle gegenüber Dritten ab - also Schäden, die Sie verursachen. Blickrichtung: nach aussen.
Die Rohbauversicherung (in manchen Policen als Feuerrohbauversicherung enthalten) schützt das Bauwerk selbst während der Bauphase vor Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser. Wenn der Dachstuhl brennt, bevor das Haus bezugsfertig ist, zahlt sie. Blickrichtung: nach innen.
Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung) ist umfassender als die Rohbauversicherung. Sie deckt unvorhergesehene Beschädigungen des Bauwerks und der Baustoffe, Vandalismus, Diebstahl bereits eingebauter Teile, Folgeschäden aus Planungs- oder Ausführungsfehlern. Sie kostet deutlich mehr als die beiden anderen - eher im Bereich von 300 bis 1.000 Euro - ist aber bei komplexeren Bauvorhaben sinnvoll.
Die drei Versicherungen konkurrieren nicht, sie ergänzen sich. In der Praxis schliessen viele Bauherren alle drei ab oder nutzen Kombipakete mit integrierter Eigenheimversicherung. Eine ausführliche Gegenüberstellung aller relevanten Policen findet sich im Artikel Versicherungen beim Hausbau.
Typische Schadensbeispiele aus der Praxis
Um abstrakte Begriffe wie Verkehrssicherungspflicht greifbar zu machen, lohnt ein Blick auf die Fälle, die in der Schadenstatistik regelmässig auftauchen.
Der ungesicherte Bauzaun. Ein Bauherr lässt den Bauzaun am Wochenende offen stehen, weil am Montag ohnehin der Betonier-Trupp kommt. Ein achtjähriges Nachbarskind klettert in die Baugrube, rutscht ab und bricht sich den Arm. Folge: Behandlungskosten, Schmerzengeld, eventuell dauerhafte Schäden. Die Versicherung prüft, ob der Bauherr seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Wird das bejaht - und das ist bei offen stehenden Zäunen die Regel - greift die Bauherrenhaftpflicht.
Der verschmutzte Gehweg. Beim Aushub fällt Erde auf den öffentlichen Gehsteig und wird nicht gereinigt. Eine Passantin rutscht aus, bricht sich die Hüfte. Auch hier: Verkehrssicherungspflicht verletzt, Bauherr haftet.
Die geplatzte Leitung. Der Bagger der Baufirma reisst eine Trinkwasserleitung auf und setzt den Keller des Nachbarhauses unter Wasser. Grundsätzlich haftet die Baufirma - praktisch wird aber auch der Bauherr in Regress genommen, falls die Baufirma nicht zahlungsfähig ist oder die Deckung ihrer eigenen Haftpflicht nicht ausreicht. Die Bauherrenhaftpflicht springt ein.
Der stürzende Kran. Bei einem Sturm kippt der Baukran und beschädigt das Dach des Nachbarhauses. Der Bauherr wähnt sich aus dem Schneider ("höhere Gewalt"), doch die Gerichte prüfen genau, ob der Kran ordnungsgemäss gesichert war und ob der Windzustand vorhersehbar war. In vielen Fällen greift die Bauherrenhaftpflicht.
Worauf beim Vertragsabschluss zu achten ist
Die Kernpunkte beim Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht lassen sich in einer Checkliste bündeln, die vor der Unterschrift durchgegangen werden sollte.
- Deckungssumme: pauschal mindestens 5 Millionen Euro, besser 10 Millionen. Der Aufpreis ist minimal.
- Bausumme: realistisch angeben und bei Kostenüberschreitungen nachmelden. Bei Unterdeckung kürzt die Versicherung im Schadensfall.
- Eigenleistung: explizit mitversichern lassen, wenn Sie selbst mitarbeiten.
- Helfer: Nachbarschaftshilfe muss in den Vertragsbedingungen genannt sein, wenn Sie Freunde oder Verwandte einbinden.
- Allmählichkeitsschäden: Schäden durch langsam wirkende Einflüsse (Setzungsrisse, Feuchtigkeit) sollten eingeschlossen sein.
- Vermögensschäden: reine Vermögensschäden sollten abgedeckt sein, nicht nur Personen- und Sachschäden.
- Gewässerschaden: bei Bauvorhaben in der Nähe von Bächen, Flüssen oder bei Heizöltanks relevant.
- Laufzeit: an die realistisch geplante Bauzeit anpassen, mit Puffer. Verlängerungsoptionen klären.
- Nachhaftung: Prüfen, ob für Schäden, die nach Bauende auftreten aber auf die Bauphase zurückgehen, eine Nachhaftung von mindestens fünf Jahren besteht.
Ein direkter Vergleich mehrerer Angebote - über Versicherungsmakler oder Online-Portale - bringt praktisch immer Überraschungen ans Licht, die man bei oberflächlicher Betrachtung übersieht.
Was die Arbeiterkammer und unabhängige Quellen empfehlen
Die Bauherrenhaftpflicht gilt in praktisch allen unabhängigen Bau-Ratgebern als eine der wenigen wirklich empfehlenswerten Zusatzversicherungen rund um das Thema Hausbau. Auch die Arbeiterkammern der Bundesländer führen sie in ihren Ratgebern zum Bauen als Basisschutz, während viele andere Zusatzversicherungen (etwa Baufinanzierungsschutz, erweiterte Garantie-Pakete) deutlich kritischer gesehen werden.
Der Grund ist schlicht: Die Bauherrenhaftpflicht schliesst eine echte Lücke, die die Privathaftpflicht nicht abdeckt. Sie hat ein extrem günstiges Verhältnis von Kosten zu potenziellem Nutzen. Und sie ist bei sauberer Vertragsgestaltung transparent und ohne versteckte Ausschlüsse.
Wer tiefer einsteigen möchte, findet praxisnahe Tipps zum Bauablauf und zu Vertragsgestaltung im Ratgeber Tipps für den Hausbau der AK Oberösterreich sowie juristische Hintergründe zur Bauwerkshaftung in der Rechtswissens-Zusammenstellung von law-experts.at zu Schadenersatzrecht bei Wohnungen und Bauwerken.
Wann die Bauherrenhaftpflicht in die Eigenheimversicherung übergeht
Der Schutz der Bauherrenhaftpflicht endet mit dem Bauende. Ab diesem Moment greift die Eigenheimversicherung - und deren Haftpflichtteil übernimmt die Rolle, die während des Baus die Bauherrenhaftpflicht hatte. Stürzt nach Bezug ein Dachziegel auf ein parkendes Auto, deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Eigenheimversicherung den Schaden.
Der Übergang sollte lückenlos organisiert sein. Klassischer Fehler: Die Bauherrenhaftpflicht läuft aus, die Eigenheimversicherung startet erst zum nächsten Monatsersten - dazwischen klafft eine Lücke von zwei Wochen, in der ein Schaden bestenfalls noch über die private Haftpflicht läuft und schlimmstenfalls gar nicht gedeckt ist. Das lässt sich vermeiden, indem der Beginn der Eigenheimversicherung rechtzeitig vor dem Ende der Bauzeit fixiert wird.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Bauherrenhaftpflicht in Österreich gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine Bauherrenhaftpflicht abzuschliessen. Die Haftung des Bauherrn für Schäden Dritter ergibt sich aber direkt aus dem ABGB, insbesondere aus §1319 ABGB und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Ohne Versicherung haftet der Bauherr mit seinem gesamten Privatvermögen. Banken verlangen bei Baufinanzierungen in der Praxis fast immer den Nachweis einer Bauherrenhaftpflicht, ebenso Grundstücksverkäufer und manche Bauträger als Vertragsbestandteil.
Reicht meine private Haftpflichtversicherung beim Hausbau nicht aus?
In den meisten Fällen nein. Die klassische Privathaftpflichtversicherung schliesst Risiken aus der Eigenschaft als Bauherr entweder vollständig aus oder deckt sie nur bis zu einer minimalen Bausumme ab - häufig bis etwa 50.000 Euro Bauwert. Jeder Neubau und fast jede grössere Sanierung liegt deutlich darüber. Lesen Sie die konkreten Vertragsbedingungen Ihrer Privathaftpflicht sorgfältig durch. In der Regel werden Sie dort eine Einschränkung finden, die den Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflicht notwendig macht.
Was kostet eine Bauherrenhaftpflicht für ein Einfamilienhaus mit 400.000 Euro Bausumme?
Die Einmalprämie für die gesamte Bauzeit bewegt sich typischerweise zwischen 160 und 280 Euro, abhängig von Anbieter, gewählter Deckungssumme und Zusatzbausteinen. Die Faustregel lautet: etwa ein Promille der Bausumme, also rund 400 Euro bei 400.000 Euro Bausumme als grober Ausgangswert, reduziert durch Rabatte und Kombinationen mit der Eigenheimversicherung auf die genannten 160 bis 280 Euro. (Stand April 2026.)
Sind Schäden, die meine Baufirma verursacht, auch über meine Bauherrenhaftpflicht abgedeckt?
Primär haftet die Baufirma über ihre eigene Betriebshaftpflicht. In der österreichischen Rechtsprechung wird der Bauherr aber oft zusätzlich in die Haftung einbezogen, wenn er seine Auswahl- oder Überwachungspflicht verletzt hat - oder wenn die Baufirma insolvent wird und die Geschädigten auf den Bauherrn ausweichen. In diesen Fällen greift die Bauherrenhaftpflicht. Sie ist also der Rettungsanker, wenn die Kette Baufirma-Haftpflicht nicht hält.
Welche Deckungssumme sollte ich wählen?
Die untere Grenze sind fünf Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Empfehlenswert ist eine Deckung von zehn Millionen Euro, weil der Preisunterschied zur Fünf-Millionen-Variante gering ist (meist 20 bis 50 Euro über die gesamte Bauzeit) und schwere Personenschäden über Jahrzehnte summiert tatsächlich in diese Bereiche kommen. Bei Bauvorhaben in dicht bebauten Gebieten, in Hanglage oder mit besonderen Risiken (Nähe zu Schulen, öffentlichen Wegen, empfindlicher Nachbarbebauung) sind 15 Millionen Euro eine sinnvolle Überlegung.
Bin ich bei Eigenleistung automatisch mitversichert?
Nicht automatisch. Sie müssen bei Vertragsabschluss angeben, dass Sie Eigenleistung erbringen - und gegebenenfalls, dass auch unentgeltliche Helfer aus dem Familien- und Freundeskreis eingebunden werden. Wird das nicht gemeldet, kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Für den Schutz der Helfer selbst (also deren eigene Verletzungen) brauchen Sie zusätzlich eine Bauhelferversicherung oder - bei bezahlten Helfern - die Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse und AUVA.
Was passiert, wenn meine Bauzeit länger dauert als im Vertrag vereinbart?
Dann müssen Sie die Bauherrenhaftpflicht verlängern, bevor der ursprüngliche Vertrag ausläuft. Die meisten österreichischen Policen sind auf zwei bis drei Jahre ausgelegt. Verlängerungen sind gegen eine zusätzliche Prämie möglich, aber nicht automatisch. Läuft der Vertrag ab, ohne dass verlängert wird, endet der Versicherungsschutz abrupt - auch wenn die Baustelle noch offen ist. Setzen Sie sich rechtzeitig, am besten drei bis sechs Monate vor Vertragsende, mit Ihrem Versicherer in Verbindung, wenn absehbar ist, dass der Bau länger dauert.
