Bauen und Wohnen in Österreich

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Balkon sanieren und abdichten: Aufbau, Geländer, Verglasung

Ein Balkon ist bauphysikalisch ein Dach ohne Raum darunter: bewittert von oben, ausgekühlt von unten, mit einem Anschluss an die Wand, durch den es hineinregnen kann. Nur wird er selten so behandelt. Deshalb beginnt eine Balkonsanierung fast immer an derselben Stelle - dort, wo jemand vor Jahrzehnten Fliesen in den Estrich gelegt hat und die Abdichtung darunter fehlt.

Der Schaden zeigt sich dann meist nicht oben, sondern an der Plattenunterseite und an der Fassade darunter: dunkle Streifen, Abplatzungen, freiliegende Bewehrung. Bis dahin sind aus einer Abdichtungsfrage längst Betonsanierung und Statik geworden.

Was am Balkon tatsächlich kaputt geht

  • Die auskragende Betonplatte. Beton karbonatisiert von außen nach innen. Erreicht diese Front die Bewehrung, verliert der Stahl seinen Korrosionsschutz, rostet, dehnt sich aus und sprengt die Betondeckung ab. Sichtbar wird das als Abplatzung mit rostbraunem Kern - Grundlagen dazu im Beitrag zu Beton im Wohnbau.
  • Stehendes Wasser. Fehlt das Gefälle oder liegt es über statt unter der Abdichtung, friert das Wasser im Aufbau. Frost-Tau-Wechsel sprengen anschließend Fugen, Beläge und Estrich.
  • Der Randabschluss ohne Tropfkante. Wasser läuft an der Unterseite zurück zur Wand und durchfeuchtet den Plattenrand und die Fassade.
  • Der Türanschluss. Zu geringe Aufkantung, fehlende Rinne, Schlagregen - und das Wasser steht im Fußbodenaufbau des Wohnraums.
  • Die Wärmebrücke. Eine durchbetonierte Platte leitet Kälte in die Decke. Innen zeigt sich das als kalter Streifen an der Anschlussstelle, in schlechten Fällen als Schimmel.

Der Aufbau, der hält

Die Reihenfolge ist immer dieselbe, und keiner der Schritte lässt sich auslassen:

  1. Untergrund instand setzen: loser Beton weg, Bewehrung entrosten und beschichten, Fehlstellen mit Reparaturmörtel schließen.
  2. Gefälle herstellen - in der Regel 2 Prozent vom Gebäude weg, und zwar unter der Abdichtung. Ein Gefälle im Belag hilft nichts, wenn das Wasser darunter stehen bleibt.
  3. Abdichten. Üblich sind Bitumenbahnen, Flüssigkunststoff oder eine Verbundabdichtung direkt unter Fliesen. Flüssigkunststoff hat den Vorteil der nahtlosen Ausführung an Anschlüssen, Ecken und Abläufen, wie die Übersicht zum Abdichten mit Flüssigkunststoff zeigt.
  4. Entwässerung ausbilden: Rinne oder Wasserspeier plus einen zweiten Weg für den Fall, dass der erste verstopft.
  5. Randabschluss mit Tropfkante ausführen, sodass Wasser abtropft statt zurückzulaufen.
  6. Belag entkoppelt aufbauen, damit die Abdichtung darunter unbeschädigt und zugänglich bleibt.
Belag Vorteil Nachteil
Fliesen im Dünnbett auf Verbundabdichtung flacher Aufbau, robuste Oberfläche Abdichtung nicht mehr zugänglich, Fugen sind Schwachstellen
Platten auf Stelzlagern Wasser läuft darunter ab, Platten einzeln abnehmbar höherer Aufbau, Lager brauchen Schutzlagen auf der Abdichtung
Holz oder WPC auf Unterkonstruktion angenehm barfuß, unkompliziert zu tauschen Unterkonstruktion muss belüftet bleiben, Reinigung darunter nötig
Beschichtung auf der Abdichtung sehr flacher Aufbau, fugenlos UV- und Verschleißverhalten hängen stark vom System ab

Wie der Unterbau bei Plattenbelägen im Detail aussieht, ist im Beitrag zum Verlegen von Terrassenplatten beschrieben - die Prinzipien gelten für den Balkon genauso, nur mit dem Unterschied, dass darunter kein Erdreich, sondern eine Abdichtung liegt.

Der Türanschluss entscheidet über den Wasserschaden

Die klassische Regel verlangt, die Abdichtung an der Türschwelle deutlich über die Belagsoberkante hochzuziehen. Wer barrierefrei bauen will, kann diese Aufkantung reduzieren - aber nur mit Ersatzmaßnahmen: einer Entwässerungsrinne unmittelbar vor der Tür, einem ausreichend dimensionierten Ablauf und im Idealfall einer Überdachung, die den Schlagregen von der Schwelle fernhält. Ohne diese Maßnahmen ist die niedrige Schwelle der wahrscheinlichste Startpunkt für den nächsten Schaden.

Bei gedämmten Fassaden kommt der Anschluss an das Wärmedämmverbundsystem dazu: Die Abdichtung muss hinter die Dämmebene geführt werden, sonst wandert Wasser hinter den Putz.

Wenn aus der Sanierung ein Umbau wird

Bei älteren Häusern hängt die Balkonplatte meist ohne jede thermische Trennung an der Geschoßdecke. Sie wirkt dann wie eine Kühlrippe: Wärme fließt nach außen ab, die Deckenkante innen bleibt kalt, und an dieser Stelle schlägt sich Feuchtigkeit nieder. Wer die Fassade ohnehin dämmt, steht deshalb vor einer Grundsatzentscheidung.

  • Platte allseitig dämmen: oben im Aufbau und unten an der Untersicht, dazu die Stirnseiten. Das entschärft die Wärmebrücke, beseitigt sie aber nicht, und der Aufbau oben wird höher - was den Türanschluss verschärft.
  • Platte abtrennen und neu bauen: Die alte Auskragung wird entfernt, davor steht eine eigenständige Konstruktion auf Stützen oder an der Fassade abgehängt. Thermisch ist das die saubere Lösung, statisch und finanziell die aufwendigere.
  • Bestehen lassen und innen reagieren: Wo weder das eine noch das andere möglich ist, hilft nur, den Anschlussbereich innen frei zu halten - keine Möbel direkt an der kalten Kante, ausreichend lüften.

Im Neubau stellt sich die Frage nicht mehr, weil auskragende Bauteile heute mit tragenden Wärmedämmelementen angeschlossen werden. Bei der Sanierung entscheidet der Zustand der Platte: Ist die Bewehrung großflächig korrodiert, ist der Neubau oft nicht nur bauphysikalisch, sondern auch wirtschaftlich die bessere Wahl - eine Instandsetzung, die alle zehn Jahre wiederholt werden muss, kostet in Summe mehr.

Geländer: die Maße stehen in der OIB-Richtlinie 4

Für die Absturzsicherung gelten österreichweit einheitliche Vorgaben aus den OIB-Richtlinien, die die Länder in ihre Bauordnungen übernehmen:

  • Erfordernis: ab 60 cm Absturzhöhe, wenn eine hohe Absturzgefahr besteht, jedenfalls aber ab 1,00 m.
  • Höhe: mindestens 1,00 m, ab einer Absturzhöhe von mehr als 12 m mindestens 1,10 m, gemessen von der Standfläche.
  • Breite Brüstungen: Bei einer oberen Tiefe von mindestens 20 cm darf die Höhe um die halbe Brüstungstiefe abgemindert werden, jedoch nie unter 85 cm.
  • Öffnungen: zumindest in einer Richtung nicht größer als 12 cm.
  • Leiterwirkung: Zwischen 15 cm und 60 cm über der Standfläche dürfen keine horizontalen oder schrägen Elemente sitzen, außer das Hochklettern wird erschwert - etwa durch Seilnetze mit höchstens 16 cm Maschenumfang, Lochbleche mit höchstens 4 cm Lochdurchmesser oder eine nach innen mindestens 15 cm überstehende Geländeroberkante.
  • Glas: Verglasungen mit absturzsichernder Funktion müssen aus Verbund-Sicherheitsglas bestehen.

Das ist der Punkt, an dem viele Sanierungen teurer werden als geplant: Ein Geländer aus den Siebzigerjahren mit waagrechten Stäben im Abstand von 20 Zentimetern erfüllt diese Anforderungen nicht.

Französischer Balkon und Balkonverglasung

Der französische Balkon ist bautechnisch keine Balkonplatte, sondern eine Absturzsicherung vor einem bodentiefen Fenster - und unterliegt denselben Maßen. Entscheidend ist die Verankerung: Sie muss in den tragenden Untergrund reichen, nicht in die Dämmebene. Bei gedämmter Fassade braucht es dafür thermisch getrennte Konsolen, sonst entsteht an jeder Befestigung eine Wärmebrücke.

Eine Balkonverglasung verändert das äußere Erscheinungsbild des Hauses. Im Wohnungseigentum ist eine solche Änderung deshalb nicht im Alleingang möglich, sondern braucht die Zustimmung der übrigen Eigentümer beziehungsweise die Genehmigung durch das Gericht; dazu kommt die baurechtliche Beurteilung nach der jeweiligen Landesbauordnung. Praktisch ist außerdem die Feuchtigkeit zu bedenken: Ein verglaster Balkon ohne konsequente Lüftung sammelt Kondenswasser an der Innenseite - mit denselben Folgen wie in jedem anderen ungelüfteten Raum.

Wer im Mehrparteienhaus zahlt

Balkonplatte, Abdichtung und Geländer gehören in aller Regel zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft. Damit ist die Erhaltung Sache der Eigentümergemeinschaft und nicht der einzelnen Wohnungseigentümer. Bezahlt wird aus der Rücklage, für die seit 2022 eine gesetzliche Mindestdotierung pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat gilt; reicht sie nicht, wird der Fehlbetrag nach Miteigentumsanteilen vorgeschrieben. Die Zuständigkeiten fasst die Darstellung zur Eigentümergemeinschaft zusammen, die Abläufe bei größeren Vorhaben die Information der Arbeiterkammer zu Sanierungen im Wohnungseigentum.

Im Einfamilienhaus stellt sich die Frage nicht - dort entscheidet nur, ob man die Sanierung in einem Zug macht oder ein zweites Mal einrüstet. Weitere Anhaltspunkte zum Ablauf gibt der Überblick zur Balkonsanierung.

Häufig gestellte Fragen zur Balkonsanierung

Woran erkenne ich, dass mein Balkon saniert werden muss?

An Abplatzungen mit rostbraunem Kern an der Plattenunterseite, an dunklen Feuchtestreifen auf der Fassade darunter, an hohl klingenden oder gerissenen Fliesen und an Wasser, das nach dem Regen stehen bleibt. Alle vier Zeichen deuten auf eine fehlende oder schadhafte Abdichtung hin.

Wie viel Gefälle braucht ein Balkon?

In der Regel 2 Prozent vom Gebäude weg. Entscheidend ist, dass das Gefälle unter der Abdichtung liegt und nicht erst im Belag. Bleibt Wasser auf der Abdichtungsebene stehen, führen Frost-Tau-Wechsel zu Schäden, unabhängig davon, wie die Oberfläche aussieht.

Kann man Fliesen einfach über die alten Fliesen legen?

Das verschiebt das Problem nur nach oben. Wenn unter dem alten Belag keine funktionierende Abdichtung liegt, wandert Wasser weiter in den Aufbau und in die Betonplatte. Sinnvoll ist der Weg zurück auf den tragfähigen Untergrund, dann Gefälle, Abdichtung und ein neuer Belag.

Wie hoch muss ein Balkongeländer in Österreich sein?

Mindestens 1,00 m, ab einer Absturzhöhe von mehr als 12 m mindestens 1,10 m, gemessen von der Standfläche. Bei Brüstungen mit mindestens 20 cm oberer Tiefe darf die halbe Brüstungstiefe abgezogen werden, jedoch nie unter 85 cm. Öffnungen dürfen in einer Richtung höchstens 12 cm groß sein.

Brauche ich für eine Balkonverglasung eine Genehmigung?

In der Regel ja, gleich in zweifacher Hinsicht: baurechtlich nach der Landesbauordnung und im Wohnungseigentum als Änderung, die das äußere Erscheinungsbild betrifft und daher die Zustimmung der übrigen Eigentümer oder eine gerichtliche Genehmigung erfordert.

Wer zahlt die Balkonsanierung in einer Eigentumswohnung?

Balkonplatte, Abdichtung und Geländer sind üblicherweise allgemeine Teile der Liegenschaft. Die Erhaltung obliegt damit der Eigentümergemeinschaft und wird aus der Rücklage bezahlt. Reicht diese nicht aus, wird der Fehlbetrag nach Miteigentumsanteilen vorgeschrieben.

Geht ein barrierefreier Übergang zum Balkon ohne Wasserschaden?

Ja, aber nur mit Ersatzmaßnahmen. Statt der hohen Aufkantung braucht es eine Entwässerungsrinne unmittelbar vor der Tür, einen ausreichend dimensionierten Ablauf und möglichst einen Wetterschutz über der Schwelle. Ohne diese Details ist die niedrige Schwelle die typische Schadensstelle.