Wer in Österreich heizt - egal ob mit Pellets, Erdgas, Heizöl oder Fernwärme - kommt am Rauchfangkehrer nicht vorbei. Der Berufsstand ist nicht nur traditioneller Glücksbringer am Neujahrsmorgen, sondern eine gesetzlich verankerte Sicherheitsinstanz mit klar definierten Pflichten und Tarifen.
Die Regeln sind in jedem Bundesland anders. Es gibt neun Tarifverordnungen, neun Feuerpolizeiverordnungen, dazu Kehrordnungen und Heizungsanlagengesetze. Wer als Hauseigentümer durchblickt, vermeidet Doppelzahlungen, kennt seine Rechte beim Wechsel und weiß, wann der Rauchfangkehrer wirklich kommen muss.
Dieser Ratgeber zeigt die Pflichten und Kehrintervalle je nach Brennstoff, was die Leistungen in Österreich kosten, wann ein Wechsel zulässig ist und welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben.
Warum der Rauchfangkehrer Pflicht ist
Die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung und Reinigung von Rauchfängen ist in Österreich keine Tradition, sondern aktive Brandschutzpolitik. Verschmutzte Kaminzüge können Rußbrände auslösen, undichte Anschlüsse führen zu Kohlenmonoxid-Vergiftungen, falsch dimensionierte Anlagen verursachen Schwelbrände im Dachstuhl. Statistisch sind Heizungsbrände in Österreich nach wie vor eine relevante Schadensquelle - die Brandverhütungsstellen der Länder dokumentieren jährlich mehrere hundert Brände, die direkt auf mangelhaft gewartete Heizanlagen zurückgehen.
Die Pflicht zur regelmäßigen Kehrung ist deshalb keine Schikane, sondern dient direkt der Sicherheit der Bewohner und der Nachbarn. Im Schadensfall wird der Versicherer prüfen, ob die Wartung dokumentiert und die festgestellten Mängel behoben wurden. Eine vernachlässigte Heizung kann im Brandfall den Versicherungsschutz vollständig kosten.
Die rechtliche Grundlage bilden die Feuerpolizeigesetze und Kehrverordnungen der einzelnen Bundesländer. Auf Bundesebene regelt die Gewerbeordnung in den Paragrafen 120 bis 125 den Berufsstand. Die Arbeiterkammer Niederösterreich stellt klar: Nur konzessionierte Rauchfangkehrer (ÖZR - Öffentlich zertifizierte Rauchfangkehrer) dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten durchführen.
Kehrintervalle nach Brennstoff
Die wichtigste Frage für Hauseigentümer: Wie oft muss der Rauchfangkehrer kommen? Die Antwort hängt vom Brennstoff ab. Folgende Intervalle sind in allen Bundesländern annähernd gleich.
| Brennstoff | Kehrintervalle pro Jahr | Bemerkung |
|---|---|---|
| Feste Brennstoffe (Pellets, Scheitholz, Hackgut, Kohle) | 4 Mal | Im Winter häufiger, Sommer pausierend |
| Heizöl extra leicht | 1 Mal | Meist vor der Heizsaison |
| Erdgas und Flüssiggas | 0,5 Mal (alle 2 Jahre) | Plus jährliche Sichtprüfung |
| Fernwärme oder Wärmepumpe (kein Schornstein) | 0 | Wartung durch Installateur |
| Einzelraumfeuerstätte (Kachelofen, Holzherd) | 4 bis 6 Mal | Bundeslandabhängig |
Zusätzlich zur regulären Kehrung schreiben alle Bundesländer mindestens eine Feuerstättenschau pro Jahr vor. Dabei wird die gesamte Heizanlage auf Brandschutzmängel überprüft. Bei mehrgeschoßigen Wohnhäusern und gewerblichen Anlagen gibt es zusätzlich eine vertiefte Brandschutzüberprüfung alle drei bis zehn Jahre.
Wann der Termin kommt
Der Rauchfangkehrer muss seinen Termin mindestens zwei Wochen vorher schriftlich ankündigen. Er kommt zur angekündigten Zeit, klingelt, betritt das Haus auf Einlass und arbeitet die Anlage durch. Wer den Termin verschiebt, muss einen neuen vereinbaren - eine wiederholte Verweigerung kann nach den Landesgesetzen mit Verwaltungsstrafen geahndet werden. Bei längerer Abwesenheit lohnt sich die telefonische Vorabkündigung beim Betrieb.
Was der Rauchfangkehrer tatsächlich macht
Eine reguläre Kehrung ist mehr als das klassische Bild des rußverschmierten Mannes mit Bürste. Folgende Tätigkeiten gehören zum Standardumfang.
- Mechanische Reinigung des Rauchfangs: Ruß und Ablagerungen werden mit Spezialbürsten und teilweise mit Industriestaubsaugern entfernt.
- Sichtprüfung des Innenrohrs: Risse, Versottung, Versinterung werden erkannt. Bei modernen Schornsteinen kommt ein Kamera-Endoskop zum Einsatz.
- Prüfung der Anschlussstücke: Verbindungen zwischen Heizgerät und Rauchfang werden auf Dichtheit kontrolliert.
- Funktionsprüfung der Heizanlage: Bei jeder Kehrung wird gemessen, ob die Abgaswerte im Normbereich liegen. Auffälligkeiten werden im Befund festgehalten.
- Befund ausstellen: Über jede Kehrung wird ein schriftlicher Befund erstellt, der dem Eigentümer übergeben wird.
- Reinigung der Putztür und der Anschlussöffnungen: Restruß wird sachgerecht entsorgt, Putztüren werden wieder verschlossen.
Die FAQ-Seite eines burgenländischen Rauchfangkehrer-Meisterbetriebs dokumentiert detailliert, welche Tätigkeiten innerhalb der jährlichen Pauschale enthalten sind und welche extra verrechnet werden.
Kosten in Österreich 2026
Die Tarife werden in jedem Bundesland durch Tarifverordnung der Landesregierung festgelegt. Es handelt sich um Höchsttarife, die nicht überschritten werden dürfen. In der Praxis kalkulieren die meisten Betriebe nahe am Höchsttarif. Stundenpreise nach Daibau-Erhebung 2026 liegen zwischen 35 und 50 Euro pro Stunde.
Typische Jahresgesamtkosten pro Haushalt
| Heizungsart | Kosten pro Jahr (EFH) |
|---|---|
| Erdgas-Brennwerttherme | 40 bis 80 Euro |
| Heizöl extra leicht | 70 bis 130 Euro |
| Pelletheizung | 140 bis 250 Euro |
| Stückholzheizung mit Pufferspeicher | 160 bis 280 Euro |
| Zusätzlicher Kachelofen | +50 bis 120 Euro |
| Feuerstättenschau (jährlich, separat) | 30 bis 70 Euro |
Die Kosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Eine jährliche Objektpauschale deckt Anfahrt, Verwaltung und Bereitschaftsdienst. Dazu kommen die Tarife für die einzelnen Kehrtermine und ggf. Sonderleistungen wie Befunde, Stilllegungen oder Reaktivierungen.
Sonderleistungen und ihre Preise
Außerhalb der regulären Kehrung gibt es Leistungen, die separat verrechnet werden. Typische Sonderleistungen kosten zwischen 180 und 300 Euro je nach Aufwand. Eine Befundung beim Eigentümerwechsel, das Anschließen einer neuen Heizung oder die Stilllegung eines stillgelegten Rauchfangs liegen in dieser Preisspanne. Aufwändigere Arbeiten wie das Setzen eines neuen Außenkamins, Reparaturen an gerissenen Schornsteinen oder Sanierungen können 540 bis 1.000 Euro und mehr kosten.
Wechsel des Rauchfangkehrers
Anders als oft gedacht ist der Rauchfangkehrer nicht zwingend an das Kehrgebiet gebunden. In den meisten Bundesländern dürfen Eigentümer den Betrieb frei wählen, allerdings nur innerhalb eines klaren Zeitfensters.
Wann ein Wechsel möglich ist
Der Wechsel ist in der Regel zwischen 1. Mai und 30. September möglich, also außerhalb der Heizsaison. Mindestens vier Wochen vor dem nächsten geplanten Kehrtermin muss der Wechsel schriftlich angemeldet werden. Während der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April) ist der Wechsel nicht zulässig - das soll die Versorgung sicherstellen.
Der bisherige Betrieb muss einen Befund über den letzten Kehrzustand kostenlos ausstellen. Dieser Befund wird an den neuen Rauchfangkehrer übergeben und bildet die Grundlage für die weitere Betreuung. Ohne diesen Befund verlangt der neue Betrieb meist eine kostenpflichtige Erstüberprüfung.
Gründe für einen Wechsel
Häufige Gründe sind unzufriedene Kommunikation, intransparente Abrechnungen, Termine außerhalb der Geschäftszeiten oder schlicht ein besseres Angebot eines anderen Betriebs. Die Tarifverordnungen lassen wenig Spielraum für Preisunterschiede, in der Servicequalität gibt es aber große Differenzen. Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis sind oft der beste Wegweiser.
Rauchfang stilllegen und reaktivieren
Wer von Holz oder Öl auf Wärmepumpe oder Fernwärme umsteigt, hat oft einen stillgelegten Rauchfang im Haus. Eine Stilllegung beim Rauchfangkehrer ist Pflicht, sonst läuft die jährliche Gebühr weiter. Die Stilllegung kostet einmalig 80 bis 200 Euro und entbindet von zukünftigen Kehrgebühren.
Wer später wieder einen Festbrennstoff-Ofen einbauen will, muss den Rauchfang reaktivieren lassen. Das ist nicht trivial: Der Rauchfangkehrer prüft Stabilität, Dichtigkeit, Querschnitt und alle Anschlüsse. Kosten 250 bis 600 Euro je nach Befund. Werden bauliche Mängel festgestellt, ist eine Sanierung des Rauchfangs erforderlich, die deutlich teurer wird.
Ein Tipp aus der Praxis: Wer den Rauchfang nicht endgültig aufgibt, sondern für eine eventuelle Zukunft offenhalten will, kann manche Bundesländer eine sogenannte Außerbetriebnahme statt Stilllegung wählen. Dabei bleibt der Rauchfang im System, ohne dass Kehrgebühren anfallen, eine spätere Reaktivierung ist günstiger.
Einzelraumfeuerstätten - Kachelofen, Kaminofen, Holzherd
Wer zusätzlich zur zentralen Heizung einen Kachelofen, Kaminofen oder Holzherd betreibt, hat erhöhte Kehrpflichten. Diese Einzelraumfeuerstätten zählen als eigene Anlagen und werden separat überprüft. Mit Festbrennstoff kommt die Pflicht zur viermaligen Kehrung pro Jahr meist hinzu.
Bei selten genutzten dekorativen Kaminöfen, die nur an einigen Abenden im Jahr brennen, lässt sich die Kehrhäufigkeit teilweise reduzieren - das ist aber Verhandlungssache mit dem zuständigen Betrieb. Die Brandschutz-Anforderungen gelten unabhängig von der Häufigkeit der Nutzung.
Bundesland-Unterschiede in der Praxis
Die neun Bundesländer Österreichs regeln Details unterschiedlich. Wer von einem Land ins andere zieht, bemerkt die Unterschiede oft erst beim ersten Termin im neuen Wohnort.
Wien hat die strengsten Vorschriften für Mehrparteienhäuser mit jährlichen Sammelterminen und detaillierten Protokollpflichten. Die Stadt Wien führt zentral ein Anlagenregister, in dem alle Heizungsanlagen erfasst sind. Niederösterreich und das Burgenland orientieren sich an der niederösterreichischen Kehrordnung mit klar definierten Kostenstufen je Brennwert.
Oberösterreich betreibt eine Online-Heizungsdatenbank, in der jede Anlage mit Befund und Wartungshistorie hinterlegt ist. Eigentümer können dort selbst einsehen, wann der letzte Termin war. Die Steiermark, Kärnten und Tirol haben jeweils eigene Kehrtarife, die geringe Unterschiede in der Höhe aufweisen. In Salzburg und Vorarlberg ist die Kontrolldichte etwas höher als im Bundesdurchschnitt, dafür liegen die Stundensätze oft am unteren Ende der bundesweiten Spanne.
Im Detail können die Differenzen relevant sein: Was in Tirol als Einzelraumfeuerstätte gilt, kann in der Steiermark als zentrale Anlage eingestuft werden. Wer im Grenzfall unsicher ist, fragt am besten die aktuelle Merkblatt der Brandverhütungsstelle oder die Arbeiterkammer im jeweiligen Bundesland.
Was der Rauchfangkehrer bei modernen Heizungen prüft
Auch bei modernen Heizungen hat der Rauchfangkehrer eine Rolle. Bei einer Erdgas-Brennwerttherme wird die Abgasführung jährlich sichtkontrolliert, die Kondensatableitung geprüft und der Dichtheit des Abgassystems überprüft. Bei Pelletheizungen kommen die viermaligen Kehrungen pro Jahr dazu, plus eine Emissionsmessung.
Bei Wärmepumpen und Fernwärme entfällt der Rauchfangkehrer komplett, weil keine Verbrennung im Haus stattfindet. Manche Bundesländer schreiben dennoch eine einmalige Schlussbegutachtung beim Umstieg vor, um den bestehenden Rauchfang formal stillzulegen und das Risiko unbefugter Wiederinbetriebnahme auszuschließen. Wartung und Sicherheit übernimmt der Installateur. Wer auf Fernwärme umstellt, spart sich die jährlichen Rauchfangkehrer-Gebühren komplett.
Notfallrufnummern und Bereitschaft
Jeder zugelassene Rauchfangkehrer ist verpflichtet, einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst zu organisieren. Bei akuten Brandgefahren, Verdacht auf Versottung oder austretendes Kohlenmonoxid muss innerhalb weniger Stunden reagiert werden. Die Notfallnummer steht auf dem letzten Befund und sollte zusammen mit der Hausverwaltungs-Nummer griffbereit sein.
Klassische Notfälle, bei denen der Rauchfangkehrer dringend kommen muss, sind Russbrände im Kamin, plötzlich austretender Rauch in den Wohnraum, Vergiftungssymptome (Kopfschmerzen, Schwindel bei Bewohnern) und der Verdacht auf undichte Abgasführung. Bei akuter Lebensgefahr immer zuerst Feuerwehr (122) oder Rettung (144) verständigen, der Rauchfangkehrer kommt zur Schadensbegutachtung und Wiederinbetriebnahme.
Im Winter sind die Bereitschaftsdienste stark ausgelastet. Wer Mängel früh erkennt - schwarze Spuren an der Wand, ungewöhnliche Gerüche, falsch ziehende Anlage - sollte sofort den Rauchfangkehrer anrufen, statt bis zum nächsten regulären Termin zu warten. Eine Sondereinsatz kostet zwar 80 bis 200 Euro mehr, kann aber kostspielige Folgeschäden verhindern.
Befund und Kontrollbuch
Über jede Kehrung erstellt der Rauchfangkehrer einen schriftlichen Befund. Dieser enthält Datum, Tätigkeiten, Zustand des Rauchfangs und etwaige Mängel. Der Befund ist drei Jahre aufzubewahren, im Versicherungsfall ist er wichtiger Nachweis für ordnungsgemäße Wartung.
Werden Mängel festgestellt - Risse im Schornstein, fehlerhafte Abgasführung, defekte Anschlüsse - hat der Eigentümer die Mängel innerhalb der gesetzten Frist zu beheben. Bei akuter Gefahr (Brandgefahr oder Vergiftungsrisiko) wird die Anlage sofort stillgelegt. Versicherer können die Auszahlung im Schadensfall verweigern, wenn Wartungsmängel dokumentiert waren und nicht behoben wurden.
Häufige Streitpunkte
Aus der Beratungspraxis der Arbeiterkammern kommen einige Konfliktthemen immer wieder vor. Erstens die Frage nach den tatsächlich erbrachten Leistungen: Manche Betriebe verrechnen pauschale Anfahrten, obwohl ohnehin in der Nachbarschaft gearbeitet wurde. Detaillierte Rechnungen einfordern, die Stundenanzahl plausibilisieren.
Zweitens die Frage nach Kosten für unangekündigte Mehrleistungen: Wenn beim Kehrtermin ein Folgeauftrag (Reparatur, Sanierung) durchgeführt wird, muss vorab über die Kosten informiert werden. Stillschweigend ausgeführte Mehrleistungen brauchen Sie nicht zu bezahlen, wenn der Kostenrahmen nicht abgestimmt war.
Drittens die Frage des Kehrgebiets: In manchen Bundesländern gibt es zwar Konzessionsgebiete, freie Auswahl ist aber außerhalb der Heizsaison möglich. Eine schriftliche Beschwerde bei der Arbeiterkammer hilft bei strittigen Fällen. Die Konsumentenmagazine wie das Konsument.at-Dossier zum Rauchfangkehrer dokumentieren häufige Streitfälle und geben konkrete Anhaltspunkte, was Eigentümer akzeptieren müssen und was nicht.
Viertens die Frage des Befundinhalts: Manche Eigentümer monieren zu pauschale Befunde ohne konkrete Mängelangaben. Sie haben Anspruch auf einen Befund, der die durchgeführten Tätigkeiten und den festgestellten Zustand nachvollziehbar dokumentiert. Reichen Sie bei unzureichenden Befunden eine Nachforderung schriftlich ein.
Steuerliche Aspekte und Mietkosten
Für Selbstnutzer sind Rauchfangkehrer-Kosten Lebenshaltungskosten ohne steuerliche Absetzbarkeit. Anders sieht es für Vermieter aus: Die Kosten sind als Werbungskosten bei der Vermietung absetzbar. Wer sein Eigenheim teilweise vermietet (etwa eine Einliegerwohnung), kann den anteiligen Betrag entsprechend dem Vermietungsanteil von der Steuer absetzen.
In Eigentumswohnungen und Mietshäusern werden die Rauchfangkehrer-Kosten in der Betriebskostenabrechnung umgelegt. Mieter zahlen damit anteilig an den Kosten der Hausverwaltung. Die Kosten sind im Mietrechtsgesetz als zulässige Betriebskosten anerkannt. Pro Wohnung in einem typischen Mehrparteienhaus fallen 20 bis 60 Euro pro Jahr an, abhängig von der Heizungsanlage und der Anzahl der Wohnungen.
Bei einem Wohnungsverkauf gilt: Der ausgehändigte letzte Befund ist Teil der zu übergebenden Dokumente, vergleichbar mit dem Energieausweis. Bei Mängeln im Befund kann der Käufer die Behebung verlangen oder den Kaufpreis entsprechend mindern. Wer eine Wohnung mit alter Heizungsanlage übernimmt, sollte den letzten Rauchfangkehrer-Befund unbedingt einsehen und auf offene Punkte achten.
Tipps für niedrige Rauchfangkehrer-Kosten
Vier konkrete Maßnahmen helfen, die jährlichen Rauchfangkehrer-Kosten zu senken oder Mehrleistungen zu vermeiden.
- Brennstoff vergleichen: Wer von Holz auf Pellets umsteigt, hat zwar gleich viele Kehrungen, oft aber kürzere Termine wegen sauberer Verbrennung.
- Stilllegung ungenutzter Rauchfänge: Jeder aktive Rauchfang kostet jährliche Gebühr. Stilllegen, wenn nicht mehr genutzt.
- Termine bündeln: Mehrere Heizanlagen am selben Termin abarbeiten lassen statt einzelne Anfahrten.
- Wartung der Heizanlage: Eine gut gewartete Heizung produziert weniger Ruß, die Kehrung geht schneller. Eine jährliche Heizungswartung durch den Installateur lohnt sich auch wirtschaftlich.
- Anlagen offiziell vereinheitlichen: Wenn mehrere Heizgeräte am selben Rauchfang hängen, lohnt sich die Konsolidierung auf eine moderne Anlage statt mehrere alte Geräte.
- Hauseigentümer-Verband ansehen: In manchen Gemeinden gibt es Rahmenvereinbarungen mit Rabatten für Mitglieder bestimmter Eigentümer-Vereinigungen.
Wer mehr Klarheit über die Kostenstruktur möchte, sollte am Jahresanfang eine schriftliche Kostenübersicht beim Rauchfangkehrer-Betrieb anfordern. Seriöse Betriebe stellen diese standardmäßig zur Verfügung, weil sie Anrufe und Beschwerden im Laufe des Jahres deutlich reduziert.
Häufig gestellte Fragen zum Rauchfangkehrer in Österreich
Wie oft muss der Rauchfangkehrer kommen?
Das hängt vom Brennstoff ab. Feste Brennstoffe wie Pellets, Scheitholz oder Hackgut brauchen vier Kehrungen pro Jahr. Heizöl extra leicht eine pro Jahr. Erdgas und Flüssiggas alle zwei Jahre. Bei zusätzlichen Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen kommen vier bis sechs weitere Termine pro Jahr dazu, je nach Bundesland.
Was kostet der Rauchfangkehrer pro Jahr?
Bei einer Erdgas-Brennwerttherme zahlen Sie 40 bis 80 Euro pro Jahr, bei Heizöl 70 bis 130 Euro, bei Pellet- und Stückholzheizungen 140 bis 280 Euro. Ein zusätzlicher Kachelofen kostet weitere 50 bis 120 Euro pro Jahr. Die Stundensätze liegen 2026 zwischen 35 und 50 Euro pro Stunde, festgelegt durch die Tarifverordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Kann ich den Rauchfangkehrer wechseln?
Ja, in den meisten Bundesländern ist der Wechsel zwischen 1. Mai und 30. September möglich, also außerhalb der Heizsaison. Mindestens vier Wochen vor dem nächsten geplanten Kehrtermin müssen Sie den Wechsel schriftlich anmelden. Der bisherige Betrieb muss einen Befund zum Kehrzustand kostenlos ausstellen, der an den neuen Rauchfangkehrer übergeben wird.
Was passiert, wenn ich den Rauchfangkehrer nicht reinlasse?
Einmaliges Verschieben ist üblich, ein Ersatztermin wird vereinbart. Bei wiederholter Verweigerung können Verwaltungsstrafen verhängt werden, weil die Pflicht zur Kehrung in den Feuerpolizeigesetzen verankert ist. Bei einem Brand- oder Vergiftungsfall ohne dokumentierte Kehrung verweigern Versicherer oft die Leistung.
Brauche ich bei Wärmepumpe oder Fernwärme einen Rauchfangkehrer?
Nein, bei Wärmepumpen und Fernwärme entfällt der Rauchfangkehrer komplett, weil keine Verbrennung im Haus stattfindet. Ein bestehender Rauchfang muss aber offiziell stillgelegt werden, um die jährliche Gebühr nicht weiter zu zahlen. Die Stilllegung kostet einmalig 80 bis 200 Euro.
Was kostet die Reaktivierung eines stillgelegten Rauchfangs?
Eine Reaktivierung kostet je nach Befund 250 bis 600 Euro. Geprüft werden Stabilität, Dichtigkeit, Querschnitt und alle Anschlüsse. Werden bauliche Mängel entdeckt, kann eine Sanierung des Rauchfangs erforderlich werden, die deutlich teurer ausfällt. Manche Bundesländer kennen die Außerbetriebnahme als günstigere Alternative zur dauerhaften Stilllegung.
Was muss ich tun, wenn der Rauchfangkehrer einen Mangel feststellt?
Bei festgestellten Mängeln müssen Sie innerhalb der gesetzten Frist Abhilfe schaffen. Bei akuter Gefahr (Brand- oder Vergiftungsrisiko) wird die Anlage sofort stillgelegt, bis der Mangel behoben ist. Reparatur und Sanierung übernimmt entweder der Rauchfangkehrer selbst oder ein spezialisierter Hafnerbetrieb. Versicherer können die Auszahlung im Schadensfall verweigern, wenn dokumentierte Mängel nicht zeitgerecht behoben wurden.
